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Piaggio Liberty verkaufen oder reparieren?
Guest
81
10. März 2020 - 12:51

Ich habe hier im Forum zu den CoCs herum gelesen. Ich habe ja auch italienische Papiere. Certificato di Circolazione ist die CoC. Zu Deutsch: Zulassungsbescheinigung. Trotzdem frage ich noch einmal im Amt nach. Es gibt auch zum Beispiel einen Drosselsatz für die Liberty 50 C15. Das bedeutet: Einbauen und Tüv und Zulassung = legal. Ohne Drossel also doch ebenfalls. §-Dschungel.

Gast
82
10. März 2020 - 13:32

Position 11

Der Preis für die Lampenfassung geht voll in Ordnung wenn du mich fragst!

Der Preis dort liegt, wie so oft, unter dem deutschen Netto-EK für "normale" Händler. Das ist aber ein BA20d Standardsockel, bei div. Piaggiomodellen verbaut.

Certificato di Circolazione ist die CoC. Zu Deutsch: Zulassungsbescheinigung.

CdC ist entweder ein nationaler, italienischer Wisch oder ein CoC. Wenn CoC dann steht es auch auf Englisch drauf. Wenn nur italienisch, dann ists in Deutschland einfach nur ein wertloser Lappen. Ein "richtiges" CoC hingegen (also eine EG-ABE) genügt um hierzulande legal zu fahren. Nur, dafür ist der Roller halt zu alt.

Die allermeisten Zulassungsstellen sind nebenbei massivst ahnungslos was solche Dinge angeht. Da habe ich leider schon div. haarsträubende Sachen erlebt. Wirklich sicher bist du, wenn du Rücksprache mit dem TÜV und einem Verkehrsrechtler nimmst. Letzterer kann dir ggf. auch schriftlich bestätigen, dass das alles legal ist.

Es gibt auch zum Beispiel einen Drosselsatz für die Liberty 50 C15

Aftermarket Drosselsätze sind ausnahmslos Mofakits. Also fährst du dann (legal) 25km/h.

Ein in Deutschland erstausgelieferter Liberty wäre ein ganz normales 50km/h-Moped nach damaligem Recht. Dazu wird er auch, wenn er per §21 neu begutachtet wird. Manche Zulassungsstelle sind zwar der Meinung, das ging nicht mehr und neu begutachtet würde automatisch 45km/h bedeuten, aber das ist Käse. Im Zweifel gilt das, was im Gutachten steht, die Zulassungsstelle hat da keine eigenmächtigen Änderungen vorzunehmen (auch wenn das immer wieder vorkommt). Ggf. muss man da dann Terror machen und sich beschweren.

Für die Begutachtung brauchst du dann "nur" den "Drosselsatz" der ab Werk drin war, also Distanzring, Drosselkrümmer und verjünger Ansaugstutzen (wobei letzteres in der Praxis völlig wurscht ist).

Nebenbei war das Teil seinerzeit auch in Italien auf 50km/h limitiert. Technisch gab es eigentlich keinen Unterschied zwischen den ital. und den de. Modellen. Nur waren Fuffis in Italien eben immer Einsitzer und i.d.R. ohne Fernlicht.

Guest
83
10. März 2020 - 14:39

Puh... Definitiv kein Einsitzer wegen Fußrasten. Hat Fernlicht. (Mit dem neuen Sockel kann ich das dann testen.) Also 25 km/h geht und bei 45 km/h renne ich zur Zulassung... Ich verstehe immer weniger. Mama Mia... Als Mofa drosseln und dann mit dem TÜV-Gutachten und von der Zulassung BE erteilt, verscherbeln wäre also auch eine legale Option. Ob die Kiste in Italien irgendwann einmal geklaut wurde ist für deutsche Behörden herausfindbar? Ich stecke Geld hinein und die Karre wurde vor 17 Jahren samt Papieren vielleicht geklaut? Na toll... Ich kann ja an gestohlenen Fahrzeugen keinen Besitz "erwerben". Ich weiß noch nicht einmal wo ich die Rahmennummer finde. sf-cool Wie haben denn die Italiener ihre Kisten für den deutschen Markt auf 45 km/h begrenzt?

Guest
84
10. März 2020 - 15:25

B) data della prima immatricolazione del veicolo = Kann auf Fahrzeuge angewandt werden, die nach dieser Richtlinie typgenehmigt, aber vor ihrer Erstzulassung oder ihrer ersten Inbetriebnahme verändert wurden

= 30.11.2012

I) data di immatricolazione alla quale si riferisce la carta di circolazione = Registrierungsdatum, auf das sich die Registrierungsbescheinigung bezieht. Wenn das Fahrzeug neu ausgerichtet wurde, liegt dieses Datum nach dem von Absatz B

= 30.03.2016

Erstzulassung: 30.09.1998

Somit sind meine Papiere also vom 30.03.2016. Sehr seltsam...

Gast
85
10. März 2020 - 15:38

Definitiv kein Einsitzer wegen Fußrasten

Ja, das ist auch die falsche Sitzbank. Es würde mich sehr wundern, wenn der so aus Italien kam. Denn in Italien war bis Anfang der 2000er Jahre Soziusbetrieb auf Fuffis verboten und entsprechend alle Fahrzeuge als Einsitzer ausgelegt.

Hat Fernlicht.

Ja, das gab es auch so auf dem Stiefel. Nur war es eben nicht immer vorhanden.

) Also 25 km/h geht und bei 45 km/h renne ich zur Zulassung.

Zur Zulassungsstelle gehst du so oder so.

Der Ablauf für §21 ist immer gleich: TÜV ertellt Gutachten -> Zulassungsstelle erteilt BE. Der Mofaumbau wird ja auch per §21 abgenommen. 45km/h ist für dieses Fahrzeug aber irrelevant, da es wenn für 50km/h typisiert wird. Allerdings gibt es Zulassungsstellen, die dann eigenmächtig nur 45km/h in die Betriebserlaubnis schreiben, was rechtswidrig ist. Darum ggf. genau kontrollieren, ob der exakte Wortlaut des Gutachtens übernommen wurde und ggf. sofort reklamieren.

Ebenso solltest du ggf. auf die Herausgabe der italienischen Dokumente bestehen. Es gibt Zulassungsstellen, die diese (ebenfalls rechtswidriger Weise) einziehen. Diese Dokumente sind jedoch dein Eigentum und gehören zum Fahrzeug. Notfalls mit einer Strafanzeige wegen Dokumentenunterschlagung drohen.

Meine Erfahrung mit dem Mitarbeitern bei Zulassungsstellen ist folgende: Das sind nahezu ausnahmslos schlecht geschulte Hilfskräfte mit dem IQ einer überfahrenen Ameise. Leute die sklavisch den Anweisungen irgendwelcher Vorgesetzter gehorchen, auch wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen. Diskussionen bringen nichts, bei Unstimmigkeiten muss man hier sofort die Fronten klären und ggf. mit den besagten Vorgesetzten reden. Dies aber eben in einer Weise, die deutlich macht, dass man weiß was los ist und bereit ist seine Rechte notfalls mit allen Mitteln geltend zu machen und dabei sofort die höchst mögliche Eskalationsstufe wählen wird.

in Italien irgendwann einmal geklaut wurde ist für deutsche Behörden herausfindbar?

Seit einigen Jahren schon, aber bei einem so alten Roller eher nicht. Vor allem, weil das Ding ja schon ziemlich lange in Deutschland zu sein scheint.

Ich weiß noch nicht einmal wo ich die Rahmennummer finde.

Bei ner deutschen Karre auf dem Typenschild im Fußraum (das der Italiener aber nicht hat). Dieser hat nur die Chassisnummer direkt am Rahmen unter dem Trittbrett.

Wie haben denn die Italiener ihre Kisten für den deutschen Markt auf 45 km/h begrenzt?

Diesen Roller überhaut nicht, da er immer für 50km/h zugelassen war. Wie gesagt:

den "Drosselsatz" der ab Werk drin war, also Distanzring, Drosselkrümmer und verjüngter Ansaugstutzen (wobei letzteres in der Praxis völlig wurscht ist).

Entgegen der Mythen und Legenden die immer erzählt werden, hatten italienische Ausführungen weder mehr Leistung noch waren sie schneller. Exakt diese Drosseln waren auch in Italien ab Werk drin.

Als Mofa drosseln und dann mit dem TÜV-Gutachten und von der Zulassung BE erteilt, verscherbeln wäre also auch eine legale Option.

Legal schon, aber ein wirtschaftlicher Kopfschuss. Der Drosselsatz kostet zwischen 150 und 200€, dazu die Einbaukosten (~100€) da der Mofaumbau zwingend von einem Fachbetrieb gemacht und vom Meister abgezeichnet werden muss. Dann die TÜV und Zulassungsgebühren und allein der Mofaumbau kostet um die 500€. Ungefähr das, was der Roller wert ist.

Den Mofaumbau habe ich nur angesprochen, weil du was von einem käuflichen Drosselsatz erzählt hast. Das ist dann aber eben ein Mofakit. Als Satz gibts die 50km/h Drosseln nicht. Der Distanzring koste ein paar Euro (eBay oder Piaggio), der Drosselkrümmer kommt mit dem Originalauspuff (bzw. einem zugelassenen Zubehörteil) und der gedrosselte Ansaugstutzen juckt in der Praxis keine Sau (da er sich nicht auswirkt). Wobei es sich in der Praxis sowieso gezeigt hat, dass es meist keinen interessiert warum die Karre nur 50 läuft, sofern sie es eben tut.

Somit sind meine Papiere also vom 30.03.2016. Sehr seltsam...

Kopier den ganzen Mist und schick ihn mir per PN. Ich muss das mal sehen und die Chassisnummer durch den Computer laufen lassen. Dann kann ich dir mehr sagen.

Guest
86
10. März 2020 - 16:06

IMHO Die Karre wurde 1998 erstmals zugelassen, 2012 gab es eine veränderte Typisierung, 2016 wurden neue Papiere ausgestellt. Die Historie ist in den 2016ern Papieren dokumentiert. Jedenfalls hatte 1998 keiner Ahnung von 2016 und gibt auch kein zukünftiges Datum in amtliche Papiere ein. Somit wäre es eine "EU-CoC" weil die Papiere aus 2016 stammen.

Wo steht das die Mofadrossel von einer Fachwerkstatt eingebaut werden muss? (Ich habe die Karre so gekauft und die Papiere waren futsch.)

Gast
87
10. März 2020 - 16:58

Jedenfalls hatte 1998 keiner Ahnung von 2016 und gibt auch kein zukünftiges Datum in amtliche Papiere ein. Somit wäre es eine "EU-CoC" weil die Papiere aus 2016 stammen.

2016 neu ausgestellte Dokumente für ein Fahrzeug von 1998 würden nur bei einer völligen Neutypisierung ein EU-COC ergeben. Möglich, dass das gemacht wurde, aber es wäre höchst ungewöhnlich.

Wo steht das die Mofadrossel von einer Fachwerkstatt eingebaut werden muss?

In den Arbeitsvorgaben der Prüforganisationen und teilweise auch in den Gutachten der Drosselkits.

Ich habe die Karre so gekauft und die Papiere waren futsch

Dann werden dich viele Prüfer freundlich bitten, ein Ersatzgutachten für den Mofaumbausatz beizubringen, sowie eine Bestätigung einer Fachwerkstatt, dass das Kit nach den Auflagen eingebaut wurde.

Tatsächlich ist die Wiedererlangung einer verlorenen Betriebserlaubnis für einen Mofaumbau oft nur möglich, wenn ein neues Drosselkit eingebaut wird. So irrsinnig das auch sein mag.

Guest
88
10. März 2020 - 17:49

Danke für den Check und deine Mühe!

Auf die Straße zurück bringen gestaltet sich schwerer als zunächst vermutet. Weil mein Roller in Deutschland nicht existiert, zudem keine gültige CoC hat ist es also ein Ghostrider.

Ich tendiere zu: Vervollständigen, Motor vernünftig zum Laufen bringen und wieder verkaufen. 100 Euro Euro Verlust wenn er fährt. Nun ja... Oder als Mofa umbauen lassen und der Nachbarin verkaufen? kugeln Fazit: Kaufe nie eine Ghost eines Italieners, kostet dich Nerven und Cash.

"Fantomatica" würde der Italiener sagen.

Gast
89
10. März 2020 - 20:53

Als Mofaumbau muss er zum TÜV, als einzubürgernder Italiener auch. Der Aufwand ist so oder so da. Schwierig ist das nicht, nur Rennerei.

Guest
90
10. März 2020 - 20:59

Du hast es auf den Punkt gebracht! Ich möchte zwar kein Mofa würde es aber verkauft bekommen. Gut Fahren soll der Piaggio aber so oder so. Die Rennerei scheue ich nicht. Ich habe dem Händler für die Drossel eine Anfrage per Mail geschickt. Das gibt er an. Mir zu wenig Infos.

Modell Typ: C15
ABE-/EG-BE-Nr.: ZAPC15…
Baujahr: 1998-

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hanafuda

1173 Posts
(Offline)
91
10. März 2020 - 21:09

Warum als Mofa? Sehr aufwendige Rennerei und Kosten für die Drossel, ich würde den lieber normal zusammenbauen, einen Drosselring rein das er seine 50 läuft und ihn auch so zulassen, oder hab ich jetzt einen Denkfehler?

Guest
92
10. März 2020 - 22:02

Nein, hast du nicht. Ich denke und plane oft zwei- oder mehrgleisig. Als Mofa weiß ich bereits Jemanden die sich für den interessiert. Sprich: Ich bekomme den verkauft, wenn er fährt und vollständig ist. Vermutlich dann mit keinem oder geringen Verlust. Als 45er fahre ich den selber oder verkaufe ihn mit großem Verlust. Als 50er geht der bei einem Unfall nicht durch. Nicht mit 45er Papieren. Fahre ich selber trage ich das Risiko oder lasse es. Bauartbedingt 45 und nicht 50. Mit 50 dürfte ich auf eine Kraftfahrzeugstraße und die 45er Versicherung greift nicht. Den Roller um 5 km/h zu drosseln bedeutet Papiere und Drosselgutachten. Keine Ahnung was das kostet. Irgendwie so...

Gast
93
10. März 2020 - 22:28

Als 45er fahre ich den selber oder verkaufe ihn mit großem Verlust. Als 50er geht der bei einem Unfall nicht durch. Nicht mit 45er Papieren.

Wenn die Karre 45er Papiere bekommt, dann hat irgendjemand ganz massiv Scheiße gebaut. I.d.R. verkacken sowas die Aushilfsidioten der Zulassungsstelle. Denn dieses Fahrzeug darf ganz legal 50km/h laufen.

Der TÜV wird das Fahrzeug auf jeden Fall als KKR bis 50km/h begutachten, was die Zulassungsstelle dann auch so einzutragen hat. Auch wenn manche das eben nicht auf die Reihe kriegen. In diesem Fall muss man dann halt vor Ort Terror machen.

Das habe ich jetzt aber schon wahrhaft oft genug geschrieben.

Mit 50 dürfte ich auf eine Kraftfahrzeugstraße

Nein, darfst du nicht. Kraftfahrstraße = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit >60km/h.

So oder so muss die Versicherung dann natürlich zur Betriebserlaubnis passen, also 50km/h oder (wenn man das denn wirklich macht) Mofa.

Guest
94
11. März 2020 - 10:18

Du hast vollkommen recht. Zunächst noch einmal vielen herzlichen Dank für eure Unterstützung!

Ob nun Einbürgerung oder Drosselung oder Verkauf, der Roller sollte vorher schon komplett und fahrbereit sein. Also kümmere ich mich zunächst um die technischen und optischen Baustellen und behalte die Kosten im Blick. Für die Zulassungsstelle bin ich nun ja auch geimpft.

Der Drosselhändler schrieb: Für diesen Motor passt unsere deutsche Drossel nicht. (Er hatte sich von mir die eingescannten Papiere mailen lassen.) Zudem: Der Piaggio zieht mir über Nacht sämtliche Batterien leer. Runter bis auf 3 Volt.

Heute morgen sprang urplötzlich mein China 4-Takter nicht mehr an. Der hat nun Priorität.

Nachtrag:

Beim versichern des neuen, gebrauchten Kymcos wurde mir eine "bis 60 km/h-Versicherung" für den Piaggio angeboten. Mit italienischen Papieren wussten die natürlich nichts anzufangen. Es ist Sache des Halters sein Fahrzeug rechtskonform auszustatten.

Guest
95
13. März 2020 - 12:43

Heute nachmittag baue ich den Vergaser aus, reinige ihn, baue ihn wieder ein, klemme die aufgeladene Batterie wieder an und versuche eine Probefahrt. Die Batterie muss ich danach wieder ausbauen und aufladen. Irgendwo habe ich ein Leck gegen Potential Null. Freue mich schon den Fehler zu suchen... (Sarkasmus aus)

Guest
96
16. März 2020 - 15:58

Zur Zeit soll man wegen "der Seuche" von persönlichen Vorsprachen bei der KFZ-Zulassungsstelle absehen. Also habe ich eine Anfrage wegen einer neuen BE gemailt.

Die Antwort: "... eine Betriebserlaubnis kann nur der Fahrzeughersteller oder der TÜV ausstellen. Sie müssten mir mal die alten Papiere zumailen."

Habe ich dann gemacht, mit dem Vermerk: "Ich bin davon ausgegangen das der Tüv keine Behörde ist." Jetzt bin ich mal gespannt wie gut deren italienisch ist. sf-cool

Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle für 10,20 Euro und Perso und damit dann zum TÜV oder Hersteller für eine Ersatz-Betriebserlaubnis. (Schulterzucken) Na dann...

Gast
97
16. März 2020 - 16:59

Die Antwort: "... eine Betriebserlaubnis kann nur der Fahrzeughersteller oder der TÜV ausstellen. Sie müssten mir mal die alten Papiere zumailen."

Eine Zweitschrift bekommst du vom Hersteller, was in diesem Fall aber nicht geht. Vom TÜV bekommst du ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gem. §21 StVZO.

Diese Aussage bestätigt mal wieder, dass die Leute da i.d.R. völlig inkompetent sind. Bei deinem Fahrzeug, das noch nie eine deutsche BE hatte, kann der Hersteller keine Zweitschrift ausstellen. Piaggio Deutschland, das dafür zuständig wäre, kennt den Roller nicht.

Der Weg ist also: Zum TÜV für ein Gutachten und dann damit zur Zulassungsstelle. Diese erstellt dann vor Ort die UBB (die dem TÜV scheißegal ist) und wenn diese sauber ist direkt die Betriebserlaubnis.

 

Zur Vollständigkeit: Der Hersteller kann nur eine Zweitschrift für eine BE nach §20 StVZO (serienmäßige Fertigung) ausgeben. Eine solche hatte dein Liberty aber nie. Die Email ist mal wieder typisch für die flächendeckende Unfähigkeit der Mitarbeiter von Zulassungsstellen.

Guest
98
16. März 2020 - 17:07

Ja, ich habe direkt an dich gedacht...

Von easyparts kam meine Lampenfassung und ein Gaszug vorne. Zwei bestellte "Schlauchschellen" haben die als Kabelbinder von 180 mm interpretiert. Knappe 1,80 Euro dafür bezahlt. Echt frech!

Gast
99
16. März 2020 - 17:20

Sind das die beiden "Schlauchschellen" für den Verbindungsschlauch vom Luffi zum Vergaser? Wenn ja, dann gehören da tatsächlich Kabelbinder hin. Die gibt es von Piaggio als Originalteil und sie nicht nicht gerade billig. Wie das halt so ist.

Guest
100
16. März 2020 - 17:36

Korrekt. Wusste ich nicht. Hätte ich mir auch sparen können. Meine anderen Ersatzteile brauchen ewig. Status: "Wir bestellen extra und es kann wegen der Pandemie zu Verzögerungen kommen. Sie können stornieren." Okay, in Geduld üben...

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