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Das Verkehrsrecht ist naturgemäß sehr unübersichtlich. Vor allem wenn man in mehreren Ländern unterwegs ist, kann es schnell kompliziert werden.
So ist ein weiterer Fallstrick das Filmen des Verkehrs, mit sogenannten Dashcams. Dashcams sind kleine Kameras, welche üblicherweise an der Windschutzscheibe befestigt werden, wahllos den Verkehr filmen und bei Unfällen zur Beweissicherung dienen sollen. Sie sind in Russland sehr verbreitet und kommen langsam in unsere Gefilde.

Ich erhebe mit diesen Angaben hier keinen Anspruch auf Rechtssicherheit, Richtigkeit der Angaben oder Vollständigkeit und gebe keinerlei Garantien!
Wenn ihr Fehler entdeckt oder zusätzliche Informationen besitzt, lasst es mich bitte wissen.

Zwar werden wohl die wenigsten Zweiradfahrer eine solche Kamera einsetzen, aber es besteht natürlich starke Verwechselungsgefahr zu Actioncams ala GoPro und Keycam. Wer also vorhat die nächste Pass- oder Urlaubsfahrt zu filmen, sollte sich diesen Artikel genau durchlesen. Ich für meinen Teil möchte vor Gericht nicht beweisen müssen, dass ich nur zu Urlaubszwecken die Fahrt gefilmt habe und nicht zur Beweissicherung für einen potenziellen Unfall. Das könnte sich als schwierig herausstellen. 😉

 

>>> Rot: Filmen des Verkehrs verboten.
>>> Grün: Filmen des Verkehrs erlaubt.
>>> Grau: Rechtliche Grauzone (Datenschutz).

Deutschland: Hierzulande ist das Recht in Bezug auf solche Kameras nicht eindeutig. Das heißt, es ist nicht explizit verboten den Verkehr zu filmen, da dazu kein Gesetz existiert. Allerdings muss man davon ausgehen, dass mit den willkürlichen Aufnahmen Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzt werden. Zwar wurde aktuell in einem Prozess ein solches Video zur Beweissicherung zugelassen, aber als Muster kann das nicht dienen. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Natürlich ist auch nicht ausgeschlossen, dass ein solches Video von der Polizei beschlagnahmt wird, einen selbst dann belastet und zur Überführung vor Gericht benutzt wird!

Österreich: Bei unseren Nachbarn sind Dashcams und das Filmen des Verkehres strengstens verboten! Das kann mit Strafen bis zu 10.000€ (bei Wiederholung 25.000€) geahndet werden. Das ist also kein Spaß! Inwiefern hier ein Unterschied zum Filmen der eigenen Urlaubsfahrt (z.B. schöne Passstraße) gemacht wird, kann ich nicht sagen. Also auf jeden Fall, so schön die Strecke auch ist, in Österreich die Kamera ausgeschaltet lassen!
Da Fotos unproblematisch sind, kann man sich hierauf verlegen.

Schweiz: Hier gibts es ähnliche Bedenken zum Datenschutz, wie in Deutschland.

Frankreich: Dashcams sind hier explizit erlaubt.

Italien: Dashcams sind hier explizit erlaubt.

Spanien: Dashcams sind hier explizit erlaubt.

Portugal: Im Gegensatz zu Spanien ist hier das Filmen des Verkehrs verboten!

Malta: Dashcams sind hier explizit erlaubt.

Bosnien-Herzegovina: Dashcams sind hier explizit erlaubt.

Belgien: Auch hier ist das Filmen verboten!

Luxemburg: Filmen verboten!

Niederlande: Dashcams sind hier explizit erlaubt.

Großbritannien: Dashcams sind hier explizit erlaubt.

Dänemark: Dashcams sind hier explizit erlaubt.

Schweden: Hier gibts es ähnliche Bedenken zum Datenschutz, wie in Deutschland.

Norwegen: Dashcams sind hier explizit erlaubt.

 

Zu allen anderen Ländern habe ich keine Informationen. Lest euch aber vor eurer Tour nochmals genauer über die rechtliche Lage der Zielländer ein.
Dank an Korat für den Hinweis zu diesem Problem!

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