Log In
Please consider registering
Guest
Forum Scope






Start typing a member's name above and it will auto-complete

Match



Forum Options



Min search length: 3 characters / Max search length: 84 characters
Register Lost password?
sp_TopicIcon
Tour 2017 - Marokko
Avatar
slooowrider

2660 Posts
(Offline)
41
25. Januar 2017 - 18:33

Also der YouTuber mit seiner Vespa hat mir nicht geantwortet.

Dafür hat Björn eine Antwort vom ADAC bekommen:

Bei unseren Recherchen auf den Internetseite des marokkanischen Zolls sind wir auf nachfolgenden Passus gestoßen, der evtl. auf Sie zutreffen könnte, da Sie für den Roller keine reguläre Zulassungsbescheinigung vorweisen können.

„Nicht zugelassene Motorräder können nicht mit einer temporären Einfuhrerlaubnis importiert werden. Dies kann nur unter Entrichtung der Einfuhrabgaben und Vorlage eines Eigentumsnachweises erfolgen.

Dieser muss die Fahrgestellnummer, den Hubraum und das Datum der ersten Zulassung aufführen.“

 

Um diesen Fall abzuklären, haben wir heute eine offizielle Anfrage an den marokkanischen Zoll gemailt, unter welchen Bedingungen Fahrzeuge unter 50ccm (ohne Zulassungsbescheinigung) nach Marokko eingeführt werden dürfen.

Sobald wir Nachricht erhalten haben, werden wir uns mit Ihnen wieder in Verbindung setzen.

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Gast
42
25. Januar 2017 - 21:00

speien

Defacto sind Fuffis mit VZK nicht zugelassen, denn sie sind zulassungsfrei, haben also keine Zulassung. Bleibt also zu hoffen, dass die Wüsenolme das anders sehen bzw. weniger genau auslegen und das VZK als Zulassung ansehen.

Kann nicht auch mal irgendwas einfach sein? computer

ts1

479 Posts
(Offline)
43
26. Januar 2017 - 08:57

Man könnte seine Fuffie ja auch freiwillig nach FZV §3 (3) zulassen. 

Aber da schauen die von der Zulassungsstelle erst einmal so blöd wie sonst der Grenzer in Marokko.

.

538 Posts
(Offline)
44
26. Januar 2017 - 17:29

Hallo

laut Info eines WOMO Besitzer der mit 50ccm im Gepäck in Marokko tourte gab es massives Problem den Roller wieder mit zu bekommen. Rein fahren ging ? Aber nicht mehr raus. Fahrzeug liegt jetzt irgendwo im Hafen. Beim "YouTuber" ist auch nicht ersichtlich ob er mit dem Roller überhaupt zurück gefahren ist.......

Interessant sind auch die Reisewarnungen zur den Grenzregionen von Marokko. Das dort dicke Luft ist dürfte klar sein. Auch gibt es von Spanien (aus D nur geringe) Rückführungen von Wirtschaftsflüchtlingen. Die sind dann Mittellos in Marokko.

Zitat  "Angesichts der Entwicklungen in der Region besteht eine Gefährdung für Staatsangehörige westlicher Staaten. Reisende sollten sich stets sicherheitsbewusst und sehr umsichtig verhalten."

"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"

Avatar
slooowrider

2660 Posts
(Offline)
45
26. Januar 2017 - 19:49

Danke für die Tipps.

@ts1: Soweit ich mich informiert habe ist das Zulassen eines 50ccm Rollers auf meinetwegen 125ccm so gut wie unmöglich. Rahmenprüfung etc. vorausgesetzt. Genau das Thema habe ich ja beim Projekt GlobetRoller. Oder weißt du ein Hintertürchen im Bürokratendschungel?

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Avatar
MarioHRE
Hannover

105 Posts
(Offline)
46
26. Januar 2017 - 20:46

ts1 meint die freiwillige (amtliche) Zulassung, sprich "großes Schild", aber der "normale" 50er-Roller.

Wurde im Schwalbennest-Forum mal diskutiert (http://www.schwalben.....12480.html) ,weil die Allianz damals die Preise für eine Oldtimerversicherung fast verdoppelt hatte..

MfG

Mario

Gast
47
26. Januar 2017 - 22:52

Das dürfte wohl eine ziemlich gute Möglichkeit sein, um für mächtige Verwirrung bei den Behörden zu sorgen. Ich glaube, ich schicke mal eine Email ans Straßenverkehrsamt hier in der Stadt. teufel

Avatar
slooowrider

2660 Posts
(Offline)
48
26. Januar 2017 - 23:20

speedguru sagt 
Ich glaube, ich schicke mal eine Email ans Straßenverkehrsamt hier in der Stadt. teufel  

Das macht dir doch schon wieder Vorfreude! headbang

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Gast
49
26. Januar 2017 - 23:43

erledigt, bin mal gespannt wie da die Antwort aussieht

Gast
50
27. Januar 2017 - 14:21

Die Antwort ist da:

wie Sie richtig nachgelesen haben, können z.B. auch Kleinkrafträder freiwillig eine Zulassung erhalten.

 

Es wird ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, hier ein Leichtkraftradkennzeichen, mit einer Zulassungsplakette, jedoch ohne Prüfplakette, da das Fahrzeug weiterhin nicht der Hauptuntersuchungspflicht unterliegt.

Beide Teile der Zulassungsbescheinigung werden ausgestellt.

Benötigt werden auf jeden Fall der Kaufvertrag und die bisherige Betriebserlaubnis. Gehen aus dieser nicht alle technischen Daten hervor welche wir für die Zulassung benötigen, ist zusätzlich ein Datenblatt einer Prüforganisation erforderlich.

Der Nachweis der Versicherung, der bisher durch das Versicherungskennzeichen dokumentiert wurde, ist durch die Vorlage einer EVB-Nummer zu führen, wie z.B. bei der Zulassung eines PKW auch.

Die Verwaltungsgebühren betragen ca. 50 €, zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.

Ich habe jetzt nochmal zurückgefragt, was man macht wenn man keinen Kaufvertrag hat. Das wäre z.B. bei meinem Neos der Fall. Da gab es nie mehr als eine einfache Rechnung des Händlers, mal sehen wie da die Antwort aussieht. Nächster Schritt ist jetzt, die Versicherung anhauen wegen EVB-Nummer. Mal sehen wie das wird ...

Gast
51
27. Januar 2017 - 14:42

Habe gerade mit der WGV telefoniert: Versicherungsmäßig ist das kein Problem, allerdings sind die Kosten ziemlich heftig. Knapp 130€ p.A. wären das dann. Argh!

Avatar
slooowrider

2660 Posts
(Offline)
52
27. Januar 2017 - 14:48

Wow, denen brennt doch der Helm!

Aber schnelle Antwort. Ich glaube wir haben soeben einen Plan B gefunden. Auf zur Suche nach Plan A. Mal sehen was bei Björns Anfrage noch rauskommt.

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

.

538 Posts
(Offline)
53
27. Januar 2017 - 21:33

Hallo 

ich schmeiße mal diesen Link zum Thema http://81679.forumro....._ig_e.html

"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"

Gast
54
27. Januar 2017 - 23:12

Ist wohl veraltet. Die HUK hatte ich auch angerufen, machen sie nicht. Kann aber auch am Sachbearbeiter liegen den ich am Telefon hatte. O-Ton "Das kann ich nicht eingeben, das geht nicht."

Generell erscheint mir die Preisauskunft der WGV auch ziemlich heftig. Ich kriege das die Tage aber noch schriftlich per Post, dann bin ich mal gespannt als was für ein Fahrzeugtyp das eingestuft wurde.

Gast
55
30. Januar 2017 - 22:03

Ich war heute mal bei der HUK-Niederlassung hier am Ort.

Kurz gesagt habe ich es geschafft, drei Mitarbeiter (inkl. dem Niederlassungschef) eine Stunde lang zu beschäftigen. Ergebnis: Die Karre kann versichert werden, aber man weiß nicht was es kostet. sauer

Avatar
Scarabeo

674 Posts
(Offline)
56
31. Januar 2017 - 08:16

Das ist Fachpersonal!

Viele Grüße!
Scarabeo

Der im wahren Leben Norbert gerufen wird

Gast
57
31. Januar 2017 - 10:51

Für den Neos wird das langsam eh uninteressant, denn da ich keinen Kaufvertrag habe, müsste ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Haufen mir wirklich gehört. Dafür will man natürlich Gebüren haben, wie hoch diese genau sind kann auch wieder keiner sagen das es "nach Aufwand" ginge, es sind jedoch wohl mindestens 120€.

Ganz ehrlich? Langsam wird mir die Marokkosache zu stressig, da ist einfach zuviel Bürokratie dabei, wenn sich da keine einfachere Lösung findet bin ich raus aus der Nummer.

.

538 Posts
(Offline)
58
31. Januar 2017 - 23:11

Moin,

mal einen alten Makler gefragt. Gibt zwei Möglichkeiten. 

 

Erstens es ist eine 50 ccm. Wird freiwillig mit "Steuer"- Kennzeichen angemeldet. Steuererhebungssatz ist wie bei 125 ccm zu gering und wird nicht erhoben. Jetzt kann Versicherung den Tarif eines 125 ccm nutzen oder aber den Versicherungsbetrag der 50ccm Versicherung weil es bleibt ja eine 50ccm Man kann denen ja mal auf die Sprünge helfen : Wie Versichern die eine NSU Quick 50 Zweitaktmotor, 50 ccm, 4 Gänge, 4,3 PS,lachenDie fahren mit Motorradkennzeichen  weil nicht gedrosselt und 70 km/h da aber mit Tüv

Laut dem Gästebuch haben es sogar schon einige in Bayern geschafft http://www.simsonfah.....uch.html 1qjwd.jpgImage Enlarger

"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"

Björn
59
1. Februar 2017 - 11:20

Noch 18477637 Sekunden bis Tourenstart.

 

Der ADAC hat mir geschrieben:

 

Antwort des marokkanischen Zoll.

Fahrzeuge mit weniger als 50 ccm können nicht mit einem D16 Ter eingeführt werden.

Diese können nur eingeführt werden, wenn man an der Grenze die Einfuhrabgaben entrichtet. Man muss einen Eigentumsnachweis vorlegen, aus dem die Fahrgestellnummer und das Datum der ersten Zulassung hervorgehen müssen.

Bis Baldrian 

Avatar
Maik / Schwabe durch die Gnade Gottes

346 Posts
(Offline)
60
1. Februar 2017 - 13:09

Schon mal was von einem Carnet (TIR)  gehört ?    gibts auch bei ADAChahaheadbangsf-coolumleitung

Wer immer mit dem Schlimmsten rechnet, verliert den Sinn für die Realität!

Forum Timezone: Europe/Berlin
All RSSShow Stats
Administrators:
slooowrider
Top Posters:
Newest Members:
HenryHop
Forum Stats:
Groups: 4
Forums: 14
Topics: 1197
Posts: 16996

 

Member Stats:
Guest Posters: 70
Members: 1246
Moderators: 0
Admins: 1
Most Users Ever Online: 211
Currently Online:
Guest(s) 9
Currently Browsing this Page:
1 Guest(s)