Log In
Please consider registering
Guest
Forum Scope






Start typing a member's name above and it will auto-complete

Match



Forum Options



Min search length: 3 characters / Max search length: 84 characters
Register Lost password?
sp_TopicIcon
Zusatzscheinwerfer
Lionking92
21
15. Januar 2014 - 15:44

So !

Die alten Scheinwerfer haben super funktioniert, jedoch sehr viel Strom gefressen. Auch nach 3 Kontrollen hatte ich keine Probleme, und nach einem Unfall habe ich sogar die Scheinwerfer ersetzt bekommen !

Sehr warscheinlich nur Glück [Bild kann nicht gefunden werden] ... Auch bis nach Österreich und Zurück hat alles super geklappt.

Allerdings störte mich mittlerweile doch schon das die Dinger keine E-Nummer hatten ... es bleibt einfach ein Risiko ... Und auch die Halterung an der Seite war nur bedingt optimal für den langstreckeneinsatz ...

Daher etwas neues ! ... Da ich Zusatzscheinwerfer optisch super schön finde (warum auch immer...habe mich warscheinlich einfach dran gewöhnt..) habe ich endlich das gefunden ... was ich vor einem jahr vergeblich suchen musste.

Mini Zusatzscheinwerfer/Tagfahrlichter mit E-Nummer.

Vorteil gegenüber der alter Version:

- Stromsparend dank LED
- Die neue Anbauposition
- Zugelassen bis 2 Stück mit Abblendlicht
- Super klein (2,5 cm Durchmesser)
- Super hell, aber nicht blendend
- Halterung ist schon dabei,
- Fertig verkabelt für 12 V

Nachteil:

- Keinen wirklichen Lichtkegel sondern nur für die passive sicherheit
(Dadurch bedingt das ich einen neuen Originalscheinwerfer habe passt das aber schon ;) ...)

Demnach die bessere und legale Version bei der auch der Tüv nicht meckern kann ...geschweige denn die jungs mit Blaulicht ;) Zusatzscheinwerfer1.jpgZusatzscheinwerfer3.jpg

Gast
22
15. Januar 2014 - 16:39

Tagfahrlich ist nur erlaubt wenn das Abblendlicht NICHT eingeschaltet ist, daher am Krad in Deutschland zwar grundsätzlich erlaubt aber sinnlos (da du nicht ohne Abblendlicht fahren kannst), mit deiner Schaltung nutzt dir auch die Zulassung der Teile nichts.

TÜV und Polizei werden hier das gleiche Sachen: nicht zulässig, Fahrzeug-BE erloschen.

Deine Schaltung wäre bei Nebelscheinwerfern erlaubt, diese darfst du aber nur bei massiver Sichtbehinderung durch Nebel oder sonstiges Schlechtwetter benutzen.

Lionking92
23
15. Januar 2014 - 17:11

http://www.motor-tal.....21360.html

Das bedeutet ich dürfte sogar nur mit TFL Fahren ;) ... allerdings ist das umstritten ... daher lieber doppelt.

Außerdem werben alle möglichen Vereine wie Louis und Co, die die Teile ja nun auch verkaufen damit, dass es legal ist.
Daher habe ich den schon glauben geschenkt, frei nach dem motto : Die werdens wissen wenn sies verkaufen [Bild kann nicht gefunden werden]

(Klar das das nicht immer zählt, aber habs doch schon mehrmals gelesen)

Gast
24
15. Januar 2014 - 19:01

Ok, die Änderung war mir noch nicht bekannt. Danke für die Info.

Das wäre ja eine schöne Lösung für das notirische Ladeproblem beim Cosaken [Bild kann nicht gefunden werden]

Forum Timezone: Europe/Berlin
All RSSShow Stats
Administrators:
slooowrider
Top Posters:
Newest Members:
Security
Forum Stats:
Groups: 4
Forums: 14
Topics: 1197
Posts: 16996

 

Member Stats:
Guest Posters: 70
Members: 1247
Moderators: 0
Admins: 1
Most Users Ever Online: 211
Currently Online:
Guest(s) 9
Currently Browsing this Page:
1 Guest(s)