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Zusatzscheinwerfer
Lionking92
1
19. Dezember 2012 - 18:46

So, hier ein Thema zu Zusatzscheinwerfern :)

 

Habe bei meinem Speedy Zusatzscheinwerfer angebracht. Es handelt sich dabei um 2 Sigma Mirage EvoX Scheinwerfer mit je 60Lux. Die sind Super Hell und bei den nicht gerade tollen Originalscheinwerfern echt hilfreich.

Ich persönlich finde es Optisch auch sehr nett anzusehen.  Da diese Scheinwerfer jedoch aus dem Mountainbike Bereich kommen gibt es ein paar Schwirigkeiten.

1.) 6Volt

2.) Keine Zulassung

3.) Akkubetrieb

 

Problem 1 u. 3 lassen sich aber "relativ" leicht lösen. Die Scheinwerfer werden in Reihe geschaltet, somit kommt man auf 12 Volt und klemmt sie an die Rollerbatterie. Da die Lampen nun Dauerhaft brennen muss man die Originalschalter abklemmen ...ist in sofern besser da man dan die Lampen vom Lenker (je nach pos. des Schalters) An und Aus machen kann. Ich habe bei meinem Roller den Lichtschalter vom Vorgänger genommen wo einst das Licht komplett abgeschaltet werden konnte. Somit siehts sauberer aus als irgend ein Baumarktschalter :)

 

Zu Punkt 2 habe ich mir ehrlichgesagt noch keine Gedanken gemacht bloed Die Dinger können gut blenden, also Rücksicht nehmen und etwas nach unten richten :) .... Ich bin derweil Optimistisch...denn "Wo kein Kläger, da kein Richter" .... wenns dochmal dazu kommt entweder kurz abbauen (geht recht flott) oder mal zum Tüvsf-cool

 

Dazu noch ein paar Bilder :

mit-zusatz.jpgImage Enlarger

Mit Zusatz

 

original.jpgImage Enlarger

Ohne Zusatz

zusatzsch..JPG

So siehts dan aus :)

 

Weitere Bilder unter : http://www.peugeot-b.....lbumid=135

 

Gruß

Paddy

Gast
2
19. Dezember 2012 - 20:14

und nach der nächsten Polizeikontrolle gehst du zu Fuß nach Hause, weil dein Roller nämlich im Buli zum Gutachter reist ...

 

 

diese Blendfunzeln sind schon an Fahrrädern verboten, an einem Krad haben sie erstrecht nichts verloren! damit bist du als extrem gefährlicher Blender unterwegs, sorry, aber wenn die Karre aus dem Verkehr gezogen wird dann absolut zu recht

 

 

bau die Scheinwerfer vom Schiebfight 2 ein, das ist 100%ig legal, sicher und du hast sogar noch besseres Licht als mit diesem verantwortungslosen, lebensgefährlichen Pfusch

Lionking92
3
19. Dezember 2012 - 21:01

Der Scheinwerfer vom SF2 passt aber nicht. Habe ich schon versucht, ich glaube ehrlichgesagt nicht das die mir den Roller mitnehmen, oder stilllegen da man die Scheinwerfer mit 2 Handgriffen abnehmen kann. Meine 2 Mechaniker haben die selben Scheinwerfer und die wurden bei Kontrollen nicht bemängelt. Darum habe ich die nun auch angebaut. Ist alles eine Ausrichtungssache um zu vermeiden das sie blenden sf-wink

Das der Scheinwerfer vom SF2 besser sein soll ist leider auch nicht richtig, da ich die 2er Nase inkl. Scheinwerfer drauf hatte. Da ich die 1er Nase nunmal schöner finde habe ich den Scheinwerfer schon durch eine bessere Birne aufgewertet. Viele Bilder von 1er Nasen mit 2er Scheinwerfer habe ich ebenfalls gesehen, aber in der Praxis siehts so aus, dass man den ohne Spachteln  von BB oder ähnlichen Geschichten nicht sauber verbauen kann.

 

Ehe ich mir die Front versaue mach ich das lieber so. Wenns nicht gefällt muss mans ja nicht nachbauen ;)

Es gibt ja auch andere Hersteller für z.b Motorräder wie BMW und Co.  die sind aber auchnicht viel Dunkler.

 

Falls es falsch rübergekommen ist: Ich wollte nicht speziell für diese Scheinwerfer werben, sondern lediglich darauf aufmerksam machen das Zusatzscheinwerfer am Roller eine Menge Licht spenden können.

Wenn man etwas Geld Investiert kann man sich ja auch Lampen mit E-Nummer kaufen, das bleibt jedem selber Überlassen.

Gast
4
19. Dezember 2012 - 21:11

freilich passt der Scheinwerfer vom 2er, hab ich doch selbst schon umgerüstet ... man muss nur den Stecker anpassen und die Plastikplatte vorne mit übernehmen, die Teile kriegt man bei eBay recht billig aus div. Schlachtungen (werden ja genug von den Teilen geschlachtet nachdem die Plattfüße die Betriebserlaubnis kassiert und der Gutachter die Fahrgestellnummer rausgeflext hat ;) )

 

und das die Plattfüße den Bock mitnehmen ist m.E. unumgänglich wenn es auffällt das du mit nicht zugelassenen Scheinwerfern (sprich ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz) unterwegs bist, als Schiebfightfahrer bist du ja eh schon mal pauschal als Schwerstkrimineller eingestuft

im "günstigeren" Fall werden nur die Scheinwerfer einkassiert (Beweissicherung) und du bist mit ner Mängelkarte, 75€ und 4 Wochen zu Fuß gehen dabei, der "teure" Fall (Gutachter) kostet inkl. Abschleppkosten und Gutachter ~2.000€

wenn du mit deinem Blendscheinwerfern einen Unfall verursachst kommen möglicherweise noch Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung dazu, da ist man dann schon sehr nah an gesiebter Luft!

 

ich kenn das hier aus der Gegend so das du als Speedfight/Aerox Fahrer auch mit 100% originaler Karre bei jeder Kontrolle dabei bist und ~50% Wahrscheinlichkeit hast das die Kiste wegen Tuningverdacht erstmal kassiert wird ...

 

ich kanns nur nochmal sagen:

gerade bei unzulässiger Beleuchtung gilt eigentlich absolut 0-Tolleranz! das der eine oder andere Plattfuß zu faul ist die Formulare aus zu füllen oder auch mal was übersieht ändert nichts daran das sowas absolut unverantwortlich ist!

 

Lionking92
5
19. Dezember 2012 - 21:19

Moment... nur das ich das richtig verstehe, Du meinst mit Plastikplatte das "Glas"?

Gast
6
19. Dezember 2012 - 21:21

nein, das ist ja Teil des Scheinwerfers, aber halt das Trumm in dem der Scheinwerfer eingebaut ist, die Platte vorne am Roller halt (bei nem richtigen Roller würde man Kaskade sagen, k.A. wie man das bei den Plastikschüsseln sonst nennen soll ;) )

Lionking92
7
19. Dezember 2012 - 21:24

Gut,  Klar das geht ;) Das habe ich ja auch gemacht, aber halt andersrum von gut auf schlecht sozusagen ;)

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
8
20. Dezember 2012 - 00:04

speedguru said
diese Blendfunzeln sind schon an Fahrrädern verboten

Das stimmt nicht, die Mirage sind an Fahrrädern erlaubt und haben eine Zulassung. Jedenfalls für Rennräder unter 11kg.

Die wurde dafür extra konstruiert, basieren auch nicht auf LED sondern auf Halogen.

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Gast
9
20. Dezember 2012 - 13:48

Fahrräder MÜSSEN in Deutschland eine Dynamobeleuchtung haben, Batterieleuchten sind grundsätzlich NICHT zugelassen.

 

Rennräder unter 11KG gelten jedoch nicht als Fahrzeug im Sinne der StvZO sondern als Sportgeräte, darum sind sie von der Beleuchtungspflicht ausgenommen.

Darum dürfen hier diese Batterielampen benutzt werden (auch ohne Zulassung), allerdings unter Beachtung von §1 StvO (was leider 99,999% aller Rennradfahrer ignorieren und als teils extreme Blender unterwegs sind! wenn man diese Helden dann zu rede stellt merkt man das dies teilweise sogar mit Absicht passiert!)

 

Ebenso generell unzulässig sind Stroboskoplampen (sieht man ja leider auch sehr oft) und blaue Lampen (was ich auch schon gesehen habe).

 

das nur der Vollständigkeit halber

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
10
20. Dezember 2012 - 14:27

speedguru said
Fahrräder MÜSSEN in Deutschland eine Dynamobeleuchtung haben

Du widersprichst dir ja selbst. Rennräder unter 11kg sind natürlich auch Fahrräder und somit brauchen nicht alle eine dynamobetriebene Beleuchtung.

Rennräder unter 11KG sind von der Beleuchtungspflicht ausgenommen.

Das stimmt nicht. Nach der STVZO §67 Punkt11 müssen auch Rennräder immer eine "Ersatzbeleuchtung" mitführen. Auch tagsüber und die muss auch mit der STVZO konform sein. Aber wie du schon sagtest haben zwar manche eine Ersatzbeleuchtung dabei, allerdings ist diese fast immer nicht STVZO konform. Die Mirage ist da eine seltene Ausnahme! Soweit ist weiß sind LED Lampen generell nicht zugelassen. Nagel mich darauf aber nicht fest.

 

Abgesehen davon fahre ich ein Crossbike über 11kg auch mit einer LED-Beleuchtung. Die STVZO sollte schleunigst bei den Fahrrädern überarbeitet werden. Vielleicht sogar allgemein für alle Beleuchtungen an Fahrzeugen. Die Regeln sind unter alles Sau und haben schon deutlich Staub angesetzt.

Darum ignoriere ich die STVZO beim Licht bewusst! Alle sonstigen Sicherheitseinrichtungen habe ich natürlich am Fahrrad. Wobei man mir auch einen Strick drehen könnte bei den Speichenreflektoren. Diese habe ich nur an jeder 2. Speiche, was genau genommen auch nicht zulässig ist. Dafür habe ich Relexionsstreifen an den Reifen, was das wieder wett macht.

 

Aber um mal zurück zum Thema zu kommen. Ein Roller ist natürlich kein 11kg Rennrad ^^. Ich glaube nicht dass du große Probleme mit der Polizei bekommen wirst, aber wenn doch weißt du ja dass du es dir selbst zuschreiben musst sf-wink.

Ansonsten kann ich zum Thema nur sagen. Ein Auto mit schlecht, oder bewusst falsch eingestellter Beleuchtung, blendet deutlich mehr wie jede Fahrradbeleuchtung. Gerade die Xenon-Teile. Mehr Licht für bessere Sicht und Sichtbarkeit halte ich für keinen Fehler, gerade bei Zweirädern, motorisiert oder nicht.

 

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Gast
11
20. Dezember 2012 - 16:31

"Ersatzbeleuchtung" braucht es nur bei Rennrädern die Fahrzeuge im Sinne der StvZO sind, also über 11kg wiegen. Leichtere Rennräder sind eben Sportgeräte und von den Bestimmungen ausgenommen.

 

Richtig ist das die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder veraltet sind, das Problem ist das bei einer Überarbeitung auch die Prüfrichtlinien für Fahrradbeleuchtung angepasst werden müssten und das würde bedeuten das aktuelle Batterieleuchten (da ungeprüft) gar nicht mehr benutzt werden dürften sondern eben nur noch die nach den neuen Regeln geprüften.
Geplant ist da wohl was (natürlich wieder mit der EU im Rücken und wir alle wissen was das bedeutet ...), aber wenn man die Gesetze ändert sollen bitte auch Kennzeichen für Fahrräder eingeführt werden, dann sind die Spezialisten die auf den Gesetzen herumtrampeln (Geisterfahrer, Rotlichtignorierer usw.) nicht mehr anonym und es kann wirksamer vorgegangen werden.

 

Das Fahrräder mit unzulässiger Beleuchtung blenden nebenbei extremst. Ich hatte letztens so einen Helden hinter der Ape hängen (nachts), typischer (entschuldigung) hirnloser Strampelaffe der mit seinen drecks Funzeln so in die Rückspiegel geblendet hat das ich rechts ranfahren und gut 2 minuten warten musste bis ich wieder was gesehen habe!

Das ist das gleiche wie bei den Dosenaffen (meistens Audi oder Mercedesfahrer) die krampfhaft mit Xenonlicht fahren müssen, bei solchen Sachen krieg ich einen gewaltigen Hals, übrigens auch bei den Kradfahrern die am hellichten Tag mit Fernlicht fahren nur damit sie "besser gesehen werden" und damit ihre Sicherheit über die der anderen stellen!

 

 

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
12
20. Dezember 2012 - 17:03

speedguru said
"Ersatzbeleuchtung" braucht es nur bei Rennrädern die Fahrzeuge im Sinne der StvZO sind, also über 11kg wiegen. Leichtere Rennräder sind eben Sportgeräte und von den Bestimmungen ausgenommen.

http://www.stvzo.de/...../B6.htm#67

Nachzulesen ganz unten unter Punkt 11.

 

 

Aber hier ist eindeutig der Gesetzgeber gefragt. Wenn man da keine oder nur ungenügende Vorschriften macht, wissen die Hersteller auch nicht in welche Richtung sie entwickeln sollen.

Da für 90% der Fahrradfahrer eine akkubetriebene Beleuchtung unzulässig ist, macht sich auch keiner die Mühe etwas zu entwickeln was konform der sonstigen Bestimmungen ist. ZB. eine Abschattung links für den Gegenverkehr.

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Lionking92
13
20. Dezember 2012 - 19:45

Hallo

zugegeben, nach dem Post gestern habe ich mir nochmal gedanken zum "Lichbild" gemacht... Das war sehr auf die Ferne fixiert, und hätte sicherlich geblendet.

So habe ich heute die Scheinwerfer mal "eingesetzt" und mir den Lichtkegel angesehen, somit konnte ich sie auch gescheit ausrichten. Der Lichkegel geht nun nichtmehr "nach vorn" sondern leutet vielmehr wie ein nebelscheinwerfer beim Auto den Nahbereich aus. Bei mir ist das nun der Bereich zwischen vorderrad und anfang des Lichtkegels vom Abblendlicht. (Demnach ist das Bild oben nichtmehr aktuell)

 

Von Blenden keine Spur (zumindest nicht mehrsf-wink) da sie tief angebracht sind blendet es in keinem Rückspiegel, und die Entgegenkommenden Fahrzeuge bekommen aufgrund der Anbautiefe und der Ausrichtung nach "unten" keine störenden Blendungen.... jedenfalls nicht mehr wie vom Abblendlicht...da ist jedes Auto mit Xenon oder Fernlicht schlimmer.

 

Gut oder schlecht finden hin oder her, ich fühle mich in sofern sicherer, da der sonst Dunkle "Tote" Bereich nun super ausgeleuchtet ist was bei Dunklen Gassen mit schlechten Oberflächen super Hilfreich ist.

 

Für mich persönlich nun kein Anreiz mehr was auszusetzen aus sichten der Polizei. Außer der fehlenden E-Nummer. Aber wie verhält sich das? Kann man sachen ohne E-Nummer nicht vom Tüv oder anderen Vereinen eintragen lassen?

 

 

 

 

Lionking92
14
20. Dezember 2012 - 19:58

Wie genau kann man überhaupt was Eintragen lassen.... ich habe in meinen Papieren z.B nen 140 Reifen nachgetragen, jedoch vom Vorbesitzer... reichts zum Tüv zu fahren und zu sagen: "Hallo ich habe mir das so und so vorgestellt" er schaut, sagt ja und ich bin um etwas Geld erleichtert, oder er sagt nein und ich fahre wieder?

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
15
20. Dezember 2012 - 21:18

Eintragungen sind nur problemlos möglich mit Teilegutachten.

Bei der Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) braucht man keine Eintragung. Es gibt Bauteile die keiner Eintragung bedürfen, diese müssen dann den Bestimmungen entsprechen und ein E-Prüfzeichen besitzen.

http://www.maxrev.de.....126369.htm

 

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Lionking92
16
20. Dezember 2012 - 21:24

Danke sf-smile

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automatix

152 Posts
(Offline)
17
20. Dezember 2012 - 23:00

speedguru said
 

Das ist das gleiche wie bei den Dosenaffen (meistens Audi oder Mercedesfahrer) die krampfhaft mit Xenonlicht fahren müssen, bei solchen Sachen krieg ich einen gewaltigen Hals, übrigens auch bei den Kradfahrern die am hellichten Tag mit Fernlicht fahren nur damit sie "besser gesehen werden" und damit ihre Sicherheit über die der anderen stellen!

 

 

 

Mit was sollen die Dosenaffen sonst fahren, wenn Xenonscheinwerfer verbaut sind?

Die blenden lange nicht so, wie die Typen, die ständig mit ihren Nebelscheinwerfern fahren, weils ja so wahnsinnig cool ist...

Oder diejenigen, deren Scheinwerfer zu hoch eingestellt sind, oder ihre Leuchtweitenregulierung nicht benutzen, wenn sie was schweres in den Kofferraum geladen haben - da liegt der Vorteil beim Xenon, die gehen automatisch runter.

This comment has been marked as spam, egg, bacon, sausage and spam.

Gast
18
21. Dezember 2012 - 11:42

erst gar keine Karre mit Xenonscheinwerfern kaufen ... (ich persönlich habe ja schon wiederholt für ein generelles Verbot dieser Technik plädiert und im Zuge dessen auch eine zwangsweise rückrüstung bereits bestehender Fahrzeuge gefordert, der Xenonmist sollte m.E. eher heute als morgen von den Straßen verschwinden )

 

das man, angesichts der Unfähigkeit/Faulheit der Autofahrer allerdings für ALLE Fahrzeuge eine autom. Leuchtweitenregulierung vorschreiben sollte stimmt schon, hier geht es dann aber darum ein gängiges Fehlverhalten unmöglich zu machen, im anderen Fall geht es darum das hier eine m.E. lebensgefährliche Technik eingeführt wurde die eigentlich nie eine Betriebserlaubnis hätte erhalten dürfen ...

 

bei Nebelscheinwerferaffen wird ja, zumindest hier, von der Polizei wenigstens durchgegriffen, ein gemeinsamer Bekannter von uns (Skoda mit Kriegsbemalung sollte als Hinweis genügen ;) ) hat da letztens 75€ löhnen dürfen (und es jetzt wohl gelernt, mir hat er es ja nicht geglaubt ...)

 

was die Eintragung nicht geprüfter Beleuchtung angeht:

das ist machbar wenn du ein lichttechnisches Gutachten erstellen lässt, das geht bei ~5.000€ los ;)

was nebenbei der Grund ist warum Scheinwerfer von Kleinserienherstellern (exklusive Customteile ect.) teilweise so extrem teuer sind, diese Gutachten sind einfach extrem kostspielig

 

ein Ausweg wäre die Ermittlung einer sog. "in etwa Wirkung" (sprich die "freihändige" Eintragung ungeprüfter Bauteile unter der Bedingung das der Prüfer diese für unproblematisch hält), das ist aber etwas das bei den allermeisten Prüfern auf wenig Gegenliebe stößt und ganz exotischen Fällen vorbehalten bleibt (z.B. extrem rare Oldtimer für die Teile nachgefertig wurden oder sehr exotische Fahrzeuge) ich schätze mal das bei einem "normalen Roller" da kein Prüfer mitspielt, leider ...

 

 

 

 

 

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
19
21. Dezember 2012 - 12:59

Wie gewohnt eine sehr restriktive Meinung sf-smile.

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.

538 Posts
(Offline)
20
22. Dezember 2012 - 18:31

Moin,

 

und wollen wir auch wissen was der Tüv dazu zu sagen hat:

motorisiertes Zweirrad (kein Fahrrad mit Hilfsmotor oder Fahr-oder Rennrad)roller

Nach deutschem Recht ist ein Scheinwerfer für Fernlicht
vorgeschrieben. Ein zusätzlicher Scheinwerfer für Fernlicht
ist zulässig. Bei zwei Scheinwerfern dürfen die beiden leuchtenden
Flächen nach EG-Recht in der Breite maximal einen
Abstand von 200 mm zueinander haben. Vorgeschrieben ist
zudem eine blaue Einschaltkontrollleuchte – nach StVZO ist
auch eine Anzeige durch Schalterstellung zulässig.

 

Würde man zur besseren Ausleuchtung nun Nebelscheinwerfer nutzen kommt man zu dem Ergebnis

In Deutschland ist einer, nach EG-Recht ein weiterer Nebelscheinwerfer
zulässig. Montage in der Breite: zwei Nebelscheinwerfer
symmetrisch zur Fahrzeug-Längsmitte nach
EG-Vorschrift; maximal 250 mm von der Längsmitte und auch
auf dem Sturzbügel sind nach StVZO erlaubt. In der Höhe:
maximal wie Abblendlicht. Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-,
Fernlicht. Eine Einschaltkontrollleuchte ist zulässig

Die Prüfer/Kfz Sachverständigen prüfen nach deutschen Recht !

Quelle. Mein Tüvsf-wink

Gruß

Jörg

 

 

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