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D-Schild
Alex
21
11. Juli 2013 - 20:18

Ich kenne zwar die Rechtslage nicht was dass angeht, aber ich kann mir durchaus vorstellen dass das selbst schon in Deutschland zu großen Problemen führen kann..!? Aber wenns bisher keiner was von Dir wollte wegen dem Schild, dann einfach mal abwarten ;) Allerdings ist das eh immer eine relative Sache, da der Spielraum von Polizisten zu den einzelnen "Delikten" immer variiert. Sympathie hilft da weiter ^^ Was als Frau ja oft leichter fällt ;)  

Aerpelinde
22
11. Juli 2013 - 20:30

Immer diese Vorurteile. Ich bin nicht nett sf-cool

Alex
23
11. Juli 2013 - 20:33

Naja sollte es dazu kommen, gibt es ja immer noch die gute Mine zum bösen Spiel :D teufel

.

538 Posts
(Offline)
24
13. April 2015 - 15:35

Moin,

 

da mich ja einige Fragen in der Verwaltung nicht in Ruhe lassen. Ich will immer alles genau wissen. Habe ich mal das Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben.

Meine Frage war 

"ich habe mal eine Frage zu den Versicherungskennzeichen der Kleinkrafträder. Wie der Statistik zu entnehmen ist stieg dort auch die Nachfrage. Ich selber nutze so ein Fahrzeug und nehme es auch mit ins benachbarte Ausland. Jetzt ist mir aufgefallen das in den Kennzeichen von 50ccm Roller (Kleinkraftroller) in Frankreich,Österreich und Schweiz das Nationalitätskennzeichen in blau auf dem Kennzeichen ist. Wir als Deutsche Nutzer haben aber nur das Versicherungskennzeichen. Selbst wenn man noch ein D-Schild irgendwo bekommt (wird seltener weil es kein Autofahrer mehr benötigt) findet man an Kleinkrafträdern keinen Platz um es korrekt der Vorschrift anzubringen. Es muß doch Möglich sein das blaue Eck mit dem D auch auf einem Versicherungskennzeichen zu prägen.

Ich hoffe mit meiner Frage bei Ihnen richtig zu sein."

Die Antwort

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu muss ich zunächst mitteilen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt für den Vollzug straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften unzuständig ist (hierzu gehört auch die Anbringung eines Nationalitätskennzeichens an zugelassenen Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern). Diese Aufgabe obliegt in Deutschland allein den unteren Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) der Bundesländer. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde und ist nicht vorgesetzte Behörde der in den Bundesländern zuständigen Zulassungsbehörden. Schon wegen der fehlenden Zuständigkeit kann ich mich in dieser Angelegenheit rechtsverbindlich nicht äußern. Ich will Ihnen aber dennoch folgende Hinweise geben:

 

Nach Artikel 37 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr, welches am 08.11.1968 in Wien abgeschlossen wurde, muss jedes Kraftfahrzeug im internationalen Verkehr hinten außer dem Kennzeichen ein Unterscheidungszeichen (Nationalitätskennzeichen) des Staates führen, in dem es zugelassen ist. Darauf stellt in Deutschland auch § 21 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ab. Kleinkrafträder sind aber nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d) FZV von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen. Diese Fahrzeuge dürfen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 FZV in Betrieb gesetzt werden, wenn für sie eine gültige Typ- oder Einzelgenehmigung besteht und am Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen geführt wird. Die Anbringung eines Nationalitätskennzeichens im Sinne des Artikels 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr ist für Fahrzeuge, die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind, nicht vorgesehen.

 

Ich hoffe, dass meine Hinweise für Sie hilfreich sind und verbleibe

 

Das heißt kein D-Schild an Kleinkrafträdern. 

"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"

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Franz
Nähe Graz

207 Posts
(Offline)
25
13. April 2015 - 18:41

Hallo

Das ist so ähnlich, als wenn jemand fragt, beisst der Hund, und der Andere sagt, da musst du den Hund fragen.So viel ich weiss, sind die in Italien ganz happig drauf, jemanden ohne internationales Kennzeichen zu erwischen. Die genaue Auskunft kann man nur im jeweiligen Land erfahren glaube ich. Ich glaube sogar gelesen zu haben, dass Mofas mir eurem Kennzeichen in irgendeinem Land sogar verboten sind, da die Kennzeichen nicht international gekennzeichnet sind. Aber um sicher zu gehen , im jeweiligen Land, oder deren Vertretungsbehörde in DE nachfragen. Fazit, wo kein Kläger da kein Richter.

Viele Grüße  FRANZ

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HONDA FREEWAY 250

Zwar kein richtiger Sloowrider mehr

aber doch eng verbunden.

.

538 Posts
(Offline)
26
13. April 2015 - 20:27

Franz sagt
Hallo

Das ist so ähnlich, als wenn jemand fragt, beisst der Hund, und der Andere sagt, da musst du den Hund fragen.So viel ich weiss, sind die in Italien ganz happig drauf, jemanden ohne internationales Kennzeichen zu erwischen. Die genaue Auskunft kann man nur im jeweiligen Land erfahren glaube ich. Ich glaube sogar gelesen zu haben, dass Mofas mir eurem Kennzeichen in irgendeinem Land sogar verboten sind, da die Kennzeichen nicht international gekennzeichnet sind. Aber um sicher zu gehen , im jeweiligen Land, oder deren Vertretungsbehörde in DE nachfragen. Fazit, wo kein Kläger da kein Richter.

Oh, ich habe jetzt mehrere Vertretungen angeschrieben. In den Länder gibt es unsere KKR in dieser Form nicht. Sind dann  zulassungs- freie motorisierte Fahrräder. Und so ein Fahrzeug darf ich überall mitnehmen. Mittlerweile war ich ja auch schon in A,CH,F,L,P,NL,DK,B,I, In den Niederlanden musste ich sogar mit dem motorisierten Fahrrad auf den Radweg. Wohl bemerkt immer ohne D-Zeichen. Weil das konnte ich schon vom Platz nicht auf das Schutzblech kleben.  

"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"

Amendoim
27
23. Januar 2016 - 17:10

In Holland braucht man keine Länderandeutung für Mofas. Aufkleber sind erlaubt aber nicht notwendig.

Was aber sagt dat Holländische Gesetz? Verkehrgesetz Paragraf 2, Artikel 40 und 41 : man darf nichts an das originale Nummernschild ändern oder unlesbar machen, also Aufkleber sind auch nicht erlaubt. Überall anders schon aber nicht auf'm Schild.

Viele von uns fahren aber auch viel im Ausland und je weiter man von der Heimat wegfährt desto weniger die lokale Polizei weiß woher man kommt und das köntte Probleme verursachen. Und so ein Kleber irgendwo anders steht nicht profi 🙂

Was haben wir also gemacht? Das Schild eines Motorrads is größer als eines Mopeds. Also nehmen wir ein blanco Motorradschild, NL Kleber drauf, originales Mopedschild drauf und auf diese Art und Weise haben wir das originale Schild nicht geändert, nur der Hintergrund / Untergrund... und das is erlaubt 🙂

Viele von uns hier fahren so rum. Macht man das anders, z.B. ein Aufkleber direkt auf'm Originalschild, kostet das 250 Euro minimal.

Gast
28
23. Januar 2016 - 22:08

Versicherungskennzeichen über den Rohling eines amtl. Kennzeichen hat ein Nachbar von mir aus optischen Gründen gemacht. Bei der nächsten Kontrolle verschwand sein Roller dann im Partybus und er hatte eine Strafanzeige am Hals. Die Kombination aus Vers.Kennzeichen und (Rohling) des amtl. Kuchenblechs ist nämlich mit einem echten amtl. Kennzeichen verwechselbar. Somit eine Scheinurkunde und deren Herstellung ist hierzulande eine Straftat.

Fazit: Die Aktion hat ihn unterm Strich knapp 4.000 Euro gekostet!

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Maik / Schwabe durch die Gnade Gottes

346 Posts
(Offline)
29
23. Januar 2016 - 23:08

Dann Roller am besten in Polen anmeldenafropanzer

Wer immer mit dem Schlimmsten rechnet, verliert den Sinn für die Realität!

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