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ABE im Original!?
Alex
1
11. Juli 2013 - 20:30

Hallo Leute nun kurz vor der Tour fallen mir immer mehr Fragen ein und bin froh das Bastian diese Seite aufgezogen hat :) "DANKE Bastian" heute war ich bei der Polizei um dienstlich eine Aussage wegen eines kürzlich Vergangenen Einsatztes zu machen... Dann dachte ich mir, ich Frage gleich mal den Polizisten, zwecks der ABE, weil ich diese bisher immer als Kopie bei meiner Doppelkarte und meinem Versicherungsschein und genauso wie eine Kopie des Kaufvertrages hatte.

Die Antwort war sehr klar: Zitat: Derjenige der die ABE nicht im original mitführt, dem wird (zumindest hier) die weiterfahrt untersagt bis das Originial auf einer der Dienststellen nachgelegt wurde und somit der Verdacht eines möglichen Diebstahls ausser Kraft gesetzt wurde. Ich finde das ein bisschen übertrieben zudem es ja echt nicht einfach ist in nem Roller einfach mal so ein auf dickem Papier gedrucktes Dokument in DIN A 4 mitzuschleppen..

Nun würde mich mal interessieren ob schon jemand angehalten wurde, mit Kopie oder habt ihr immer das Original dabei?

 

ABE im Original?

  • Habe nur ne Kopie dabei!(83% : 5 Stimmen)
  • Habe immer das Original dabei! (17% : 1 stimme)
Summe Abstimmer: 6

 

Gast
2
11. Juli 2013 - 20:48

Bekannter von mir wurde letztens sogar vorläufig festgenommen (das komplette Programm, Handschellen, Grüne Minna usw.) weil er ohne Papiere unterwegs war. Grund auch hier: Verdacht auf Diebstahl. (Er halt halt gleich drei Probleme: 1. er trägt gerne ausgewaschene Klamotten, 2. er ist schwarz und 3. er fährt einen relativ neuen Mercedes).

Eine kopierte ABE die nicht als Kopie gekennzeichnet ist, erfüllt zudem den Tatbestand der (wenigstens versuchten) Urkundenfälschung. Denn auch das nachmachen einer Urkunde ist strafbar.
Du MUSST das Original mitführen, in Deutschland ist jedoch auch eine amtlich oder notariel beglaubigte Kopie erlaubt.

Ganz ehrlich: Die ABE ist so ziemlich das wertloseste Dokument das es zu einem Fahrzeug gibt. Wenn das Ding wirklich mal weggkommt kann man das einfach beim Händler nachbestellen. Allein die Strafe für nicht dabei haben ist mehr als die Kosten für ein neues Stück buntes Papier. Von daher stellt sich die Frage doch eigentlich nicht ...

 

Alex
3
11. Juli 2013 - 20:58

Hmm.. ja du sagtest ja schon als wir in der Hölle waren dass das bei dir im Eck Regensburg öfterts der Fall ist mit den "netten" Polizisten bei Dir.. Gut dann DIN A5 Mappe bestellen und das Ding falten... Dann werde ich das Ding wohl lieber mal mitnehmen... :)

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
4
11. Juli 2013 - 21:05

Naja, ich wurde schon zweimal angehalten und musste die Papiere vorzeigen. Keiner hat gemerkt dass es eine Kopie war oder es war ihnen egal. Einmal in Kempten und einmal in Madrid.

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Alex
5
11. Juli 2013 - 21:23

Nimmst du dann jetzt auf die Tour auch "nur" eine Kopie mit?

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
6
11. Juli 2013 - 21:26

Ja, falls mich ein Sheriff drankriegen will ist die Kopie das geringste meiner Probleme...

@Markus: Wie ist das eigentlich da es bei den Fuffis ja keinen Brief gibt. Heißt das ABE=Brief?

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Alex
7
11. Juli 2013 - 21:41

Ja da ist was dran :D Allerdings denke ich dass nirgends so pingelig darauf geachtet wird wie hier..

Gast
8
11. Juli 2013 - 21:43

ABE = ABE

Brief = Brief

das sind zwei paar Stiefel, zulassungsfreie KFZ haben keinen KFZ-Brief (bzw. heute eine EG-Zulassungsbescheinigung Teil 2) sondern eben nur eine Betriebserlaubnis

zulassungsfreie KFZ die ein amtl.Kennzeichen bekommen (80er/125er) haben eine ABE und es wird ein Fahrzeugschein (bzw. heute eine Zulassungsbescheinigung Teil 1) ausgestellt, da bleibt die ABE dann zu Hause und der Schein wird mitgeführt

Die ABE bestätigt im Grunde ja nur das du die Erlaubnis hast das Ding zu betrieben. Der Fahrzeugbrief ist eine Besitzurkunde (wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug). Bei einer Fuffi ist das etwas anders geregelt. Hier gilt der Versicherungsnehmer als Halter. Darum kann vom Versicherungsschein auch ein Doppel ausgestellt werden (wird z.B. bei dienstlich genutzten Fahrzeugen mit Vers.Kennzeichen so gemacht). Genau wie auch vom Fahrzeugschein Doppel ausgestellt werden können (üblich ebenfalls bei Dienstfahrzeugen und Miet-KFZ).

Das ist jetzt nur grob zusammengefasst, die Zulassungsverordnung ist ein ziemlich komplexes Thema.

 

 

Alex
9
11. Juli 2013 - 21:48

Also ist es im Prinzip egal, ob ich das Original mitnehme, wenn der Roller weg ist, gibt es keinen "regelrechten" Besitzbeweis durch die ABE... Und wenn nur die ABE wegkommt dann hast du ja geschrieben dass sie beim Händler ohne Probleme bestellbar sind..!?

Gast
10
11. Juli 2013 - 22:09

Richtig, die ABE ist kein Besitzdokument. Darum muss man ja auch durch eine Unbedenklichkeitsbestätigung belegen daß das Fahrzeug nicht gestohlen ist wenn man eine neue bestellt.
Die Besitzereintragsfelder in manchen ABEs sind ja auch mit dem Zusatz "nichtamtliche Eintragungen" gekennzeichnet und juristisch praktisch wertlos. Das Eigentum am Fahrzeug musst du notfalls anders nachweisen, z.B. durch einen Kaufvertrag.

Wenn das Dokument verloren geht oder unbrauchbar geworden ist (so mancher ABE ist der Kochwaschgang der Lieblingshose nicht bekommen ;) ) geht man einfach zur Polizei und lässt mit der Fahrgestellnummer eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Fahrzeug ausstellen. Das ist im Grunde nur ein formloser Schrieb der belebt das die Karre nicht als gestohlen gemeldet wurde (zur Fahndung ausgeschrieben ist) und das sie nicht wegen technsicher Mängel aus dem Verkehr gezogen wurde. Mit dem Zettel gibts dann beim Markenhändler eine neue BE (dauert je nach Firma ~ eine bis zwei Wochen).

 

.

538 Posts
(Offline)
11
11. Juli 2013 - 23:28

Moin,

das Ding heißt  Certificat de Conformite CE. Im Zusammenhang mit dem Versicherungsnachweis (dort ist die Fahrgestellnummer noch mals eingetragen) und der Grünen Versicherungskarte. So wie dem Personalausweis und dem Führerschein. Und man ist auf der Sicheren Seite. 

 

"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
12
11. Juli 2013 - 23:39

Ja, das sollte natürlich alles nicht fehlen. :)

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Gast
13
11. Juli 2013 - 23:41

Grüne Karte brauchst du in der EU nicht zwingend (obwohl sie trotzdem sehr empfehlenswert ist!). Ausweispflicht besteht sowieso und ohne Führerschein darfst du auch nicht fahren. (wobei Fahren ohne Führerschein ja nur eine OWi ist).
Wenn wir schon bei Dokumenten sind, die jeder mitführen sollte (aber nicht muss): ein Europäischer Unfallbericht (gibt es auch mehrsprachig) sollte auch dabei sein.

CoC und CE haben nebenbei absolut garnichts miteinander zu tun. Abgesehe davon, das sie für manche Produkte beide erforderlich sind.

Die CE-Kennzeichnung brauchst du für ALLE Waren die in der EU gehandelt werden. Vom Kochekessel bis zur Maschinenkanone, ohne CE-Zeichen ist das Teil nicht legal handelbar.
Das CoC-Dokument hingegen bestätigt die Konformität mit den jeweiligen EG-Vorschriften. Bei KFZ ersetzt es die alte, nationale Betriebserlaubnis, und ist dieser dabei gleichgestellt.

http://de.wikipedia......lassung%29

http://de.wikipedia......nzeichnung

Wer glaubt die deutschen Gesetze seien unlogisch und abstrus, der soll sich bitte mal in die EG-Vorschriften und sonstige EU-Gesetze einlesen!

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