Dazu vllt. noch die Anmerkung das es einige Krad gibt bei denen ein nicht einklappender Seitenständer Werksausrüstung ist (div. Harleytypen z.B.). Die angeblich dadurch gegebene Gefährdung ist m.E. eh an den Haaren herbeigezogener Schachsinn, eine Argumentation der auch der hiesige TÜV-Heini folgte und mir meinen starren Seitenständer am Baron anstandslos eingetragen hat. Sehr zur Verwunderung div. kontrollgeiler Bullen übrigens.
Krad die vor 1951 zugelassen wurden brauchen KEINE Spiegel. (erst gestern erfolgreich mit dem TÜV-Heini ausdiskutiert). Bei Bikes aus den 90er ist bei >100km/h auch ein Spiegel eintragungsfähig wenn es für den rechten keine Montagemöglichkeit gibt (auch hier: siehe Roter Baron).
Es gibt Kleinkrafträder mit EG-ABE (Pegasus Sky z.B.) die ab Werk mit einer Warnblinkanlage ausgerüstet sind.
Was fehlt sind die mittlerweile zugelassenen Tagfahrleuchten für Krad. (Erfüllen nach neuen Vorschriften auch die Lichtpflicht am Tage).
Das Dokument ist m.E. stark veraltet bzw. unvollständig/unrichtig.
Leider nicht, das ist ja das Problem das es da kaum brauchbare Zusammenstellungen gibt. Liegt aber vtml. auch daran, dass dieses Thema SEHR komplex ist. Schon weil es ja zu jeder Regel mindestens zwanzig Ausnahmen, Sonderfälle u.d.g. gibt.
Wer sich wirklich dafür interessiert:
qid=1409293790&sr=8-1&keywords=hauptuntersuchung
Das sind sehr gut angelegte 65€. Muss es einem halt wert sein ...
slooowrider
1 Guest(s)