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Andere Länder, andere Sitten...
Lionking92
1
19. März 2013 - 21:44

Hallo zusammen,

 

da es ja bald etwas weiter weg geht, aus dem Dorf raus, wo man die Polizisten noch beim Vornamen kennt... stelle ich mir so einige Fragen.

 

Und zwar habe unterschiedliche Länder unterschiedliche Vorschriften ... mal ganz abgesehen vom fuffi legal offen zu fahren... oder mitführen von Alkoholtestern usw...

Viel kleiner... und zwar richtiges Parken. Normalerweise muss man ja auch für Motorräder eine Parkscheibe haben, oder an Automaten ein Ticket ziehen.. hier ist es ebenfalls so das man bei gewissen Stellen nur mit "Anwohnerparkschein" stehen darf....

Nur habe ich keine Scheibe wo ich sowas hinterlegen könnte ... da fehlt mir ein wenig die phantasie wo ich es sonst befestigen könnte... Außerdem gibts bestimmt Leute die Parkscheiben für nen Euro klauen ;) .. Oder einfach : Regen...

 

Andersrum im Falle eines Knöllchens ... was passiert wen so ein Teil weg fliegt? Was ich nicht weis kann ich immerhin nicht begleichen :)

 

Gibt es da irgendwas wo man die genannten Dinge unterbringen kann... oder ist es schrecklich egal und ich sollte mich auf gut Glück hinstellen? ...

 

 

(Ähm sorry wenns evt nicht ganz zum Thema hier passt aber es ging mir hierbei um einen Gegenstand den es evt. gibt, nicht um die Frage speziell :) )

Gast
2
19. März 2013 - 22:55

Parkscheibe für Krad gibt es in selbstklebender Form, ist vor allem bei den Italienern sehr beliebt (da dort sehr viele Motorradparkplätze mit Parkescheibenpflicht gibt), findet man u.A. bei eBay

 

weggeflogenes Ticken? kein problem, vier Wochen später kommt per Post ein Zahlschein, zzgl. Bearbeitungsgebühr natürlich

noch einfacher bei den Holländern und Franzosen: da gibts zum Knöllchen gleich noch eine Radkralle dazu (falsch Parken kostet da ab (!) 250€)

 

 

ganz wichtig im Ausland:

 

in CZ: Ersatzlampen mitnehmen (nicht dabei: 75€)

in AT: Warnweste für Fahrer UND Sozius (auch wenn niemand dabei ist, für jeden Sitzplatz muss EINE Weste vorhanden sein) UND Verbandzeug mitnehmen

in F: Alkotester und Warnweste mitnehmen

in IT: Fahrverbote in Innenstädten beachten und Helmgesetze beachten, außerdem sind dort Ersatzkanister auf Krad verboten, die dortige Polizei ist entgegen anderslautender Vorurteile absolut Humorlos und kassiert den Bock sehr schnell ein

in NL: mit einer Fuffi MUSST du außerorts auf dem Radweg fahren wenn einer vorhanden ist

in GB:  Scheinwerfer abkleben ("Linksverkehrkeil") wenn asymetrisches Fahrlicht

 

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
3
19. März 2013 - 23:13

Schöne Zusammenstellung.

D-Schild nicht vergessen. Die Versicherungskennzeichen kann man sonst keinem Land zuordnen.

Alkoholtester für F müssen von einer zertifizierten Firma kommen!

Parkkrallen gibts auch in HR.

Die Helmgesetze in I sollen wirklich krass sein.

Parken in Städten würde ich im Ausland auf bewachte Tiefgaragen oder Parkhäuser beschränken. In der Nähe vom Parkwächter abstellen und ihm bescheid sagen! Natürlich muss man eine Garage finden, in die man mit Zweirädern einfahren darf. 50% können grob beparkt werden.

In Deutschland findet sich immer eine Ecke. Motorradstellplatz, kostenlos. In Parklücken, in welche Autos nicht reinpassen. Ich parke nie mit Scheibe oder Parkschein. Mir wurde auch schon gesagt dass das für Zweiräder verboten wäre, woran ich nicht glaube. Ist wohl wieder die typisch deutsche Vier-Räder-Geilheit.
Ich finde immer Plätze. Hier in N habe ich aber schon 2 Knöllchen kassiert. Haben dann zwischen den Bremsleitungen geklemmt. Zwei mal, da es kein ausgewiesener Parkplatz war. Manchmal ein großen Affentheater.

 

Abgesehen davon hat mich die Polizei bisher nur einmal auf Tour angehalten. In Spanien wegen der Überfahrung einer durchgezogenen Linie. Außer Arroganz musste ich nichts über mich ergehen lassen. Die stundenlangen Autobahnfahrten auf dem Standstreifen hat niemanden gestört... Hat mich selbst gewundert.

Ich klopfe auf Holz und hoffe dass es so bleibt!

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Gast
4
19. März 2013 - 23:19

D Schild brauchst du, das stimmt (in Ösiland übrigens auch mit "richtigem Taferl"!)

 

 

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
5
19. März 2013 - 23:27

Eigentlich wäre das Thema mal einen Artikel wert. Eine Zusammenstellung für die speziellen Regeln für 50er in europäischen Ländern...

Ich denke die ganze Zeit schon darüber nach eine Rubrik "Infos" einzuführen.

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Gast
6
19. März 2013 - 23:55

wäre nicht schlecht, am besten schön sauber nach Ländern gegliedert, so kann man sich "bei Bedarf" noch mal anlesen was wichtig ist

 

ich sitz ja grad selber über der Planung für meine AT-Tour ende April, da hab ich auch schon eine schöne Einkaufsliste beisammen ...

.

538 Posts
(Offline)
7
20. März 2013 - 01:06

Österreich

Motorfahrrad (= Kleinkraftrad): Kraftrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

Es besteht für Fahrer und Beifahrer auf sämtlichen Krafträdern (auch Trikes und Quads) Helmpflicht. 

Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf nur eine Person befördert werden, gleichgültig, ob es sich um einen Erwachsenen oder um ein Kind handelt. Der Beifahrer muss sich festhalten können und die Fußrasten erreichen.

Ein Kleinmotorrad gilt im Sinne dieser Bestimmungen als Motorrad. 

Motorfahrräder (Kleinkrafträder) dürfen die höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Motorfahrrädern (Kleinkrafträdern) ist die Benutzung von Autobahnen untersagt.

Es ist ein Verbandsbeutel mitzuführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält, das staubdicht verpackt ist. Das Verbandzeug muss jedoch nicht den weitergehenden diesbezüglichen Vorschriften der Önorm V 5101 entsprechen.

Darüber hinaus hat jeder Fahrer mehrspuriger Kfz eine geeignete Warneinrichtung wie z.B. ein Warndreieck mitzuführen. Da es sich bei Motorrädern grundsätzlich um einspurige Fahrzeuge handelt, fallen diese nicht unter diese Mitführpflicht (wohl aber Motorräder mit Beiwagen, Trikes oder Quads, da diese mehrspurig sind!).

Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

 

Halten Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen oder Bahnübergängen, so dürfen Fahrer von Krafträdern, die später ankommen, sich an bereits anhaltenden Fahrzeugen vorbeischlängeln, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen. Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend Platz zur Verfügung steht und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.

 

Motorfahrräder (Kleinkrafträder) ohne dauernden Standort in Österreich, die im Heimatstaat nicht zulassungspflichtig sind, dürfen in Österreich nur verwendet werden, wenn ihr Hubraum 50 ccm nicht übersteigt. Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich dürfen Motorfahrräder (Kleinkrafträder) nur fahren, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Auch in den EU-Staaten besteht weiterhin die Pflicht zur Führung des D-Schildes wenn in der Kennzeichentafel die "Nationalität" nicht vermerkt ist.

Für das ovale D-Schild ist eine Breite von 17,5 und eine Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben

Quelle: ADAC

Und wer sich gerne  Paragraphen durchlesen möchte Österreichisches Verkehrsgesetz 

KFG §§ 19 (1a), 102 (10), 103 (1)

 

Gruß

Jörg

"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"

Gast
8
20. März 2013 - 11:12

Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

 

stimmt leider nicht, ansonsten würden wohl kaum zur Hochsaison die österreichischen Plattfüße gleich hinter der Grenze kontrollieren ob eine vorhanden ist (auch mir selber schon mehrfach passiert)

 

das D-Schild schrieben die Ösis zudem grundsätzlich vor, auch bei Fahrzeugen mit EG-Kennzeichen (der Irrtum hat mich schon mal 50 Euro gekostet beim PKW ...)

 

oder ist da eine Änderung an mir vorbei gegangen ? weiß zufällig jemand die entsprechenden §§ in den AT-Vorschriften?

 

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
9
20. März 2013 - 11:33

Ich glaube du bist hier der mit der meisten Ahnung von Verkehrsvorschriften.

Das mit AT müsste mal nachgelesen werden, wenn das schon der ADAC sagt.
Ich hatte auch Infos zur Pflichtmitnahme von Warnwesten.

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Gast
10
20. März 2013 - 14:25

das Problem ist das ich die deutschen §§ im einigermaßen im Kopf habe, die der anderen Länder aber nicht und es leider in AT keine so schöne "Gesetze im Internet" Datenbank gibt wie bei uns (immerhin mal etwas in dem die deutsche Legislative besser ist ;) )

 

darum frag ich ja, weil eigentlich sind die Rechtsverdreher beim ADAC ja recht gut informiert und eine zuverlässige Quelle ...

 

und genau das ist m.E. auch das Hauptproblem bei der angedachten Informationssammlung, manche Länder (und Brüssel sowieso ...) ändern ihre Gesetze wie andere Leute ihre Unterhosen wechseln, entsprechend schwierig kann es sein das zu pflegen, weil veraltete Infos helfen niemandem

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
11
20. März 2013 - 19:38

Das ist klar. Ich will hier auch keine Datenbank aufbauen die rechtssicher ist.

Wenn sich nicht mehr aktuell ist, dann ist das halt so. aber grob bleibt das bestehen und ab und an erfährt man was. Um die Fuffis wird sich eh kaum gekümmert. Ich denke nicht dass sich da so viel ändern wird in Zukunft. Jedenfalls in den meisten Ländern.

Eine große Tour geht eh meistens durch einige Länder. Somit sollten Warnwesten, Erste-Hilfe-Kästen, Alkoholtester, grüne Versicherungskarte, D-Schild eh mit an Bord sein.

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Gast
12
20. März 2013 - 20:04

so ist es, Warnweste und Verbandzeug hab ich eh immer dabei, auch in Deutschland ;)

Lionking92
13
21. März 2013 - 16:57

Wow ! ;)

 

Danke für die Ausführlichen Infos :) Ich denke damit lässt sich sehr gut fahren ;) Verbandszeug usw habe ich eh mit, sowie Warndreieck usw...   Den Rest versuche ich dann einfach mal  zu bekommen ;)

 

Was ist wenn ich absolut keinen platz für ein D-Schild habe? Ist es dann auch möglich das gute Stück auf meine Soziustasche zu kleben so das man es von hinten sehen kann?

 

Die Zusammenfassungen fände ich aber auch sehr gut :) !

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
14
21. März 2013 - 16:59

Werden kommen, nur habe ich im Moment keine Zeit...

 

Tja ich denke das mit dem D-Schild würde schon so ausreichen. Ich bin bisher immer ohne gefahren. Bei der nächsten Tour kommt aber auch eins drauf!

 

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

Gast
15
21. März 2013 - 17:21

kommt halt wie immer auch drauf an, an wen du damit gerätst, bei strenger Auslegung der Internationalen Vorschriften muss das Schild ans Fahrzeugheck, möglichst nahe ans Kennzeichen

 

ein Schild auf der Tasche oder am Topcase KANN akzeptiert werden, muss es aber nicht ...

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
16
21. März 2013 - 23:50

So ein Artikel ist erstellt. Hat 3 Stunden gedauert wah.

Also schön lesen und Fehler/Unvollständiges melden :) . Auch Rechtschreibfehler!

 

http://www.slooowrid.....kehrsrecht

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

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slooowrider

2660 Posts
(Offline)
17
22. März 2013 - 10:10

speedguru said das Problem ist das ich die deutschen §§ im einigermaßen im Kopf habe, die der anderen Länder aber nicht und es leider in AT keine so schöne "Gesetze im Internet" Datenbank gibt wie bei uns.

Habe etwas gefunden:
http://www.ris.bka.g.....r=10011336

"Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren!" | © Benjamin Franklin

.

538 Posts
(Offline)
18
22. März 2013 - 10:56

Moin .

 

geht auch einfacher. Motorradrecht http://www.1000ps.at.....orradrecht

Aber man kann das nicht pauschalieren. Was wir fahren ist ein 50ccm Scooter /Roller. In Österreich als Motorfahrad bezeichnet. Fährst du mit Ape (mehrspurig) oder Vespa Cosa (123,4 cm³)unterliegst du den Vorschriften für Auto oder Motorrad. Die Nutzer von 50 ccm Fahrzeugen aber den Vorschriften für Kleinkrafträder. Ein anruf beim  Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) bringt schnell Klarheit.

Gruß

Jörg

"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"

broke and slow
19
22. März 2013 - 12:05

Bezüglich des D-Schilds und evtl. fehlenden Platzverhältnisse wie bei Lionking....

 

Was wäre,wenn man für die Auslandstour einen Kennzeichen-Rohling als Nummernschildverstärkung befestigen und auf dem Rohling das Versicherungskennzeichen mittig anbringen würde?

 

Wäre man da nicht zwecks D-Schild vom Haken?

 

Was die in und ausländischen Gesetzeshüter dazu sagen würden,entzieht sich meiner Kenntnis.

Gast
20
22. März 2013 - 14:16

du meinst den blauen Streifen vom EU-Kennzeichen-Rohling ? ich denke ohne Kennzeichenprägung ist der wertlos da der Rohling, anders als das Kennzeichen, keine Urkunde darstellt ...

 

aber man könnte natürlich die Idee ableiten und einfach ein Alublech nehmen, dieses als "überbreiten Kennzeichenverstärker" montieren und das D-Schild da drauf kleben ;)

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