Log In
Please consider registering
Guest
Forum Scope






Start typing a member's name above and it will auto-complete

Match



Forum Options



Min search length: 3 characters / Max search length: 84 characters
Register Lost password?
sp_TopicIcon
https://www.openpetition.de/petition/online/zulaessige-hoechstgeschwindigkeit-fuer-kleinkraftraeder-bis-50ccm-von-45-auf-59km-h
.

538 Posts
(Offline)
1
16. November 2018 - 16:38

Moin,,

 

aktuell  https://www.openpeti.....auf-59km-h

 

Alles weitere auf der Seite zu lesen

"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"

Gast
2
16. November 2018 - 17:08

Das ist auch schon bei Facebook kursiert und nicht die erste Petition dieser Art.

Ehrlich? Das ist genauso dilettantisch wie alle anderen Petitionen zu diesem Thema. Denn zum einen ist der Bundestag dafür nicht zuständig, die EU-Fahrzeugklassen die hier maßgeblich sind, müssten auf EU-Ebene umdefiniert werden, erst dann entscheiden die nationalen Parlamente darüber. Selbst wenn es dazu käme, von den aktuellen Mopedfahrern würde es niemandem nützen, denn sie dürften ein 59km/h schnelles KKR garnicht fahren, bzw. nur mit einer nur national gültigen Sondererlaubnis im Innland (siehe Simson-Fahrzeuge).

Sinnvoller wäre es da schon, den Erwerb der Fahrerlaubnis für LKR zu erleichtern bzw attraktiver zu machen. Evtl. eben mit einer vereinfachten Prüfung für Inhaber einer anderen Fahrerlaubnis, siehe österreichisches Modell. Das dann aber bitte auf EU-Ebene, weil ein nationaler Sonderweg wie der in Österreich eben seine Tücken hat.

.

538 Posts
(Offline)
3
16. November 2018 - 17:36

Moin,

Simson-Fahrzeuge dürfen im Ausland gefahren werden. Ist mal wieder so eine Duldung  kaum jemand kennt außer denen die eine z.b im Grenzland fahren. Um das Fahren der 3 rädrigen Fahrzeuge gab es auch so ein Hickhack .

Und was spricht dagegen beim M Führerschein mehr Schulung rein zu packen und die KKR mit Pickel a la Österreich und Schweiz technisch auf Top zu halten und dann ein billiges wendigen Fahrzeug zu führen was man nicht zwingend auf einen PKW Parkplatz abstellen muss wie ein  125 ccm LKR. Und M muss ja mindestens gemacht werden.

"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"

ts1

479 Posts
(Offline)
4
16. November 2018 - 19:49

Dürfen oder geduldet? Deutsches Recht kennt die Simmen.

Aber niederländisches oder schweizerisches Recht!? Wo in den Gesetzesbüchern eines ausländischen Ordnungshüters steht, dass man mit AM (Schweiz: M) 60km/h fahren darf? M (Schweiz) gilt sogar nur bis 30km/h, dann kommt A1 (wie in EU).

Mir hat die Politie gesagt: deutscher Tourist mit Motorradführerschein (A1 und höher) darf. Deutscher Tourist mit AM _vielleicht_ (je nach Laune) geduldet. Niederländer mit AM darf nicht.

Wie es letztinstanzlich aussehen würde, ist ein anderes Thema. Aber das braucht einen Polizisten ja gar nicht zu interessieren, der macht einfach "sein Ding".

Gast
5
16. November 2018 - 21:26

Simson-Fahrzeuge dürfen im Ausland gefahren werden.

Natürlich, allerdings brauchst du dafür Fahrerlaubnisklasse A da schneller als 45km/h. A1 ist schon wieder Grauzone, da hier eigentlich ein Hubraum von mehr als 50ccm gefordert wird. Schon ein altes "Westmoped" mit 50km/h kann zu Problemen führen (da >45km/h). Fälle in denen ausländische Ordnungshüter Simsonfahrer wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt und die Fahrt erstmal beendet haben gibt es aber genug, inkl. entsprechenden Urteilen div. Gerichte. Dazu findet sich im Internet genug Material.
Gleiches gilt übrigens auch für den Österreicher, der in Deutschland mit seinem B-Schein auf einem 125er erwischt wird. Dreiräder sind mittlerweile auf EU-Ebene geklärt und als eigene Fahrzeugklasse genau definiert. Lediglich Deutschland hatte da zwischenzeitlich einen Sonderweg beschritten, der die Dreiräder aus der Klasse B rausgenommen hatte, das ist aber mittlerweile auch Geschichte. Zu dem Thema habe ich auch mal was im Blog geschrieben:

https://rollerchaos......h-den.html

Bei der HU-Pflicht für Fuffis und Mofas bin ich aber sofort dabei, das ist längst überfällig und würde helfen, den massenweise auf unseren Straßen fahrenden, lebensgefährlich verkommenen Schrott zu entsorgen.

Ich meine, dass eine Anhebung der legalen Endgeschwindigkeit für Fuffis sinnvoll wäre, darüber brauchen wir auch nicht zu diskutieren. Aber das muss eben wenn auf EU-Ebene passieren um einen Flickenteppich nationaler Sonderwege zu vermeiden. Die 45km/h-Geschichte war ja auch schon ein Versuch in diese Richtung, auch wenn er in einigen Ländern eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit bedeutet hat.
Trotzdem glaube ich, dass es einfacher/sinnvoller wäre, den im EU-Recht ja geöffneten Weg einer Zugangserleichterung zu den 125ern in der gesamten EU zu beschreiten. Eben weil dazu kein neues Gesetz geschaffen, sondern "nur" ein vorhandenes flächendeckend in nationales Recht umgewandelt werden müsste. Österreich hat sich seine 125er-Regelung ja nicht selbst ausgedacht, sondern eine Möglichkeit genutzt die seitens der EU eröffnet wurde.

Avatar
hanafuda

1173 Posts
(Offline)
6
16. November 2018 - 23:05

Bin da zwiegespalten.

Auf der einen Seite macht es ja gerade den Charme eines 50ers aus, das man keine HU braucht, die Versicherung direkt vor Ort kaufen kann, quasi bisschen wie ein Fahrrad mit Motor was die Kosten etc angeht.

Auf der anderen Seite, ja es gibt sehr viel Schrott auf den deutschen Straßen, jedoch sehe ich jetzt keine Unfallstatistik die so schlimm wäre das hier etwas unternommen werden muss. Aber gerade wenn man sieht das manche mit durchgerostetem Rahmen durch die Gegend fahren, sich nie um Verschleißteile wie Bremsen etc kümmern wäre hier Handlungsbedarf.

Auf der anderen Seite wenn ich den 50er zum TÜV bringen müsste und eventuell noch eine teure Versicherung abschließe muss, dazu noch ein Kuchenblech als Nummernschild bekommen würde, wäre für mich der Reiz des 50ers völlig weg und ich würde wohl alles daran setzen den großen Schein zu machen und mir was größeres zu holen.

Finde aber auch, solange man nur 45 damit fahren darf, ist das eh alles lächerlich, mit dem Fahrrad schaffe ich 40 auf gerader Ebene, bergab auch mal 60-70 und da brauche ich auch keinen TÜV, habe keine Helmpflicht etc.

Also ich kann mich nicht Recht entscheiden wofür ich sein soll, die Petition ist irgendwie sinnfrei, wenn dann sollte man dafür plädieren das man die 50er ohne Drosseln fahren darf, aber wo fängt man dann an, was darf er dann offiziell fahren...?

 

Sinnvoller wäre für mich, wer z.B. 10 Jahre seinen Führerschein hat darf automatisch 125er fahren und oder leichterer Einstieg für 250er und größer, oder was mein Traum wäre, ein günstiger Führerschein für Roller, den würde ich z.B. sofort machen, ich habe gar nicht die Absicht Motorrad mit Schaltung etc zu fahren, muss aber für größeren Roller das volle Programm machen und bezahlen, hier fände ich es besser wenn man einen speziellen Roller Führerschein machen könnte für 500€ z.B. und das ganze je nach Fahrpraxis erleichtert werden würde...

 

alles Wunschdenken, es bleibt eh alles wie es ist

.

538 Posts
(Offline)
7
16. November 2018 - 23:18

speedguru sagt

Simson-Fahrzeuge dürfen im Ausland gefahren werden.

Natürlich, allerdings brauchst du dafür Fahrerlaubnisklasse A da schneller als 45km/h. A1 ist schon wieder Grauzone, da hier eigentlich ein Hubraum von mehr als 50ccm gefordert wird. Schon ein altes "Westmoped" mit 50km/h kann zu Problemen führen (da >45km/h). Fälle in denen ausländische Ordnungshüter Simsonfahrer wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt und die Fahrt erstmal beendet haben gibt es aber genug, inkl. entsprechenden Urteilen div. Gerichte. Dazu findet sich im Internet genug Material.
Gleiches gilt übrigens auch für den Österreicher, der in Deutschland mit seinem B-Schein auf einem 125er erwischt wird. Dreiräder sind mittlerweile auf EU-Ebene geklärt und als eigene Fahrzeugklasse genau definiert. Lediglich Deutschland hatte da zwischenzeitlich einen Sonderweg beschritten, der die Dreiräder aus der Klasse B rausgenommen hatte, das ist aber mittlerweile auch Geschichte. Zu dem Thema habe ich auch mal was im Blog geschrieben:

https://rollerchaos......h-den.html

Bei der HU-Pflicht für Fuffis und Mofas bin ich aber sofort dabei, das ist längst überfällig und würde helfen, den massenweise auf unseren Straßen fahrenden, lebensgefährlich verkommenen Schrott zu entsorgen.

Ich meine, dass eine Anhebung der legalen Endgeschwindigkeit für Fuffis sinnvoll wäre, darüber brauchen wir auch nicht zu diskutieren. Aber das muss eben wenn auf EU-Ebene passieren um einen Flickenteppich nationaler Sonderwege zu vermeiden. Die 45km/h-Geschichte war ja auch schon ein Versuch in diese Richtung, auch wenn er in einigen Ländern eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit bedeutet hat.
Trotzdem glaube ich, dass es einfacher/sinnvoller wäre, den im EU-Recht ja geöffneten Weg einer Zugangserleichterung zu den 125ern in der gesamten EU zu beschreiten. Eben weil dazu kein neues Gesetz geschaffen, sondern "nur" ein vorhandenes flächendeckend in nationales Recht umgewandelt werden müsste. Österreich hat sich seine 125er-Regelung ja nicht selbst ausgedacht, sondern eine Möglichkeit genutzt die seitens der EU eröffnet wurde.  

Hallo Markus,

musste jetzt erst mal ein längeres Telefongespräch führen. Die Simme darf 60 km/h fahren laut Einigungsvertrag oder wie das Ding heißt. Dieser wurde weltweit, und das musste er auch wegen der noch gültigen DDR Führerscheine) anerkannt Jetzt ist die Simme ein 50ccm Fahrzeug was in ganz Europa bzw Weltweit gefahren werden darf. Und ein Fahrer und ex DDR Bürger war damit in mehreren Ländern. Was er beachten musste das er nicht schneller als 45 km/h fuhr. Mehr war ihm nicht erlaubt. Aber die Nutzung der Simme ja. Weil dort nie eine Drossel eingebaut war die hätte entfernt werden können. Der DDR Führerschein machte ihm aber in Italien doch einen Tag matt.

"Dumm ist nur der, der zweimal über den gleichen Stein stolpert"

Gast
8
16. November 2018 - 23:34

und eventuell noch eine teure Versicherung abschließe muss

Heute kam die Beitragsrechnung für meine PX für 2019, der Haufen kostet mich nächstes Jahr 14€ für das ganze Jahr (Haftpflicht), mach das mal mit einer Fuffi nach 😉

Die Versicherungsprämien für Fuffis sind heute schon relativ hoch, was nicht zuletzt am relativ hohen Risiko diese Fahrzeuge liegt. Mal abgesehen davon, dass eine HU-Pflicht nicht zwangsläufig mit "teurer Versicherung und Kuchenblech" gleichzusetzen ist.

Sinnvoller wäre für mich, wer z.B. 10 Jahre seinen Führerschein hat darf automatisch 125er fahren

Und was qualifiziert jemanden, der 10 Jahre lang mit einem PKW unterwegs war dazu ein Krad zu führen? Ehrlich gesagt halt ich schon den Einschluss der Fuffis in Klasse B für grenzwertig, da ein Autofahrer normalerweise nichts, absolut gar nichts, über die Fahrphysik eines Krad weiß. Ohne zusätzliche praktische Prüfung sollte man darum niemanden damit auf die Menschheit loslassen.

Ein krasses Beispiel für dieses Problem ist der MP3. Gerade die großen LT-Modelle habe ich in diesem Zusammenhang schon mehrfach als "Witwenmacher" erleben müssen. Jemand der keinerlei Kradausbildung hat und plötzlich auf so einer Wuchtbrumme sitzt ist schnell überfordert. Zwar war bisher nur ein Unfall den ich diesbezüglich mitbekommen habe tödlich, zum Nachdenken bringt einen sowas aber trotzdem.

Ganz generell sagt die Besitzdauer der Fahrerlaubnis aber auch wenig über die Fähigkeiten des jeweiligen Fahrers aus. Ich glaube Kandidaten, die schon ewig ihren Schein haben aber trotzdem nicht fahren können bzw. gemeingefährlich sind kennt jeder.

alles Wunschdenken, es bleibt eh alles wie es ist

Im Fahrerlaubnisrecht gab im Vergleich zu anderen Verkehrsgesetzen es schon immer relativ häufige Änderung, es ist also gut möglich, dass wir in absehbarer Zeit noch weitere Änderungen sehen werden. Auch im Hinblick auf autonome Systeme usw. ist das eigentlich zu erwarten. Ich gehe eigentlich davon aus, dass es in der Zukunft eine weitere Spezialisierung geben wird, im Rahmen dessen sind da dann auch durchaus neue Einschlüsse und Kombinationen möglich.

Übrigens hindert dich auch niemand daran, Klasse A auf einem Großroller zu erwerben. Du darfst dann halt nur Automatikfahrzeuge fahren ... Aber ehrlich: Die Schaltung ist das geringste Problem beim Motorradfahren, eher die unangenehme Tatsache, dass die Physik nicht mit sich verhandeln lässt. Autofahrer sind heute Karren gewöhnt, die auch gröbste Fahrfehler mit allerlei Elektronikzauber ausbügeln, Motorräder (und auch Großroller) sind dagegen immer noch eine brandgefährliche Angelegenheit.
Sicher, Fuffis und 125er sind schon aufgrund der eher zivilen Fahrleistungen nicht so eine große Gefahr, aber trotzdem lässt der Umgang vieler Kandidaten mit diesen Fahrzeugen arg zu wünschen übrig. Das ist ja teilweise nichtmal böse Absicht sondern einfach Unwissenheit, denn ein sicherer Fahrstil sieht auf einem Zweirad eben völlig anders aus als im PKW.

Gast
9
16. November 2018 - 23:51

@Jörg:

Das hat sich jetzt überschnitten, ändert aber nichts daran, dass deine Infos leider falsch bzw. nicht ganz richtig sind.

Die alten DDR-Führerscheine sind innerhalb der EU/EWR noch anerkannt (bis 2033 müssen sie auch umgeschrieben werden, aber auch danach gilt der Bestandsschutz und es wird mit entsprechenden Schlüsselnummern eingetragen), damit darf man dann auch die Simson-Mopeds fahren. Wenn allerdings jemand (die große Mehrheit) eben einen "Westlappen" hat, dann eben nicht. Denn die DDR-Mopeds sind nur in Deutschland (durch den Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD, das ist nur ein bilaterales Abkommen) ausnahmsweise mit Klasse AM zu fahren. Im Rest der EU gilt, dass bei Klasse AM mit 45km/h Feierabend ist, also darf auch ein altes, "westdeutsches" Moped mit 50km/h Höchstgeschwindigkeit NICHT gefahren werden.
Außerhalb der EU/EWR ist der DDR-Führerschein (genau wie ein alter Deutscher oder ein EU-Schein) weitgehend nur ein wertloser Papierfetzen. Da muss er dann in einen internationalen umgeschrieben werden, was wiederum seine eigenen Tücken hat. Aber das ist ein völlig anderes Thema, auch weil da viele Einzelabkommen existieren welches Land was akzeptiert und in welchem Umfang bzw. unter welchen Auflagen.

Das ist eine böse Falle in die schon etliche Leute (insb. Simsonfahrer) getappt sind. Speziell die Schweiz gilt da als gefährlich, denn dort wird bekanntlich gerne und scharf kontrolliert. Wir hatten im Kundenkreis aber erst dieses Jahr einen Fall aus Österreich (deutscher Inhaber Klasse B mit einer Schwalbe im grenznahen Bereich aufgehalten), wo es auch so war, dass die Fahrt erstmal zu Ende war und er jetzt ein Strafverfahren in Österreich am Hals hat.
Aber speziell der Fall der Schweiz ist interessant, weil diese kein EU-Staat ist aber eben die EU-Fahrerlaubnisse 1:1 anerkennt. Nur wird das eben absolut buchstabengetreu getan, sprich wenn der Fahrer 45km/h fahren darf (AM) dann darf er eben kein Fahrzeug mit 50/60km/h fahren. A1 reicht dann aber für eine Simson bzw. ein 50km/h Moped auch nicht, weil damit zwar mehr als 45km/h erlaubt sind, aber eben auch mehr als 50ccm gefordert werden, was diese Fahrzeuge nicht erfüllen.
Der Thum hatte dazu sogar mal einen Link von einer offiziellen Schweizer Webseite ausgegraben die ich jetzt gerade leider nicht mehr finde. Da war das explizit erwähnt, wohl als Warnung an alle die so eine Tour planen.

Avatar
thum
Freiberg (Sachsen)

626 Posts
(Offline)
10
17. November 2018 - 10:56

Der "Link" ist aus dem "Schwalbennest"-Forum - es ist die Antwort auf eine Anfrage: Link

Einfach langsamer fahren ist zwar unauffälliger, aber immer noch illegal. Sonst würde man ja auch mit 'nem Mofaschein fahren können, solange man nur 25 fährt sf-wink 

Viel spannender finde ich den Umtausch zum EU-Plaste. Eine Zusatz-Kennzahl für 50/60 km/h ist nicht vorgesehen. Es findet also eine "Quasi-Enteignung" statt. Hier ist allerdings die Schwierigkeit des Klageweges, weil der Umtausch kein Verwaltungsakt ist. 

Bleibt für Auslandstouren nur panzer 

prost

"Sieht aus wie ein Fisch, bewegt sich wie ein Fisch, lenkt sich wie 'ne Kuh." (Douglas Adams)

ts1

479 Posts
(Offline)
11
17. November 2018 - 20:52

Die Schweiz kennt schnelle 50er, es ist dort ganz normal, ungedrosselte 50ccm zu fahren - mit A1.

Und ob in der deutschen FZV - im Widerspruch (!) zu europ. Recht - Leichtkrafträder >50ccm haben müssen, muß einen schweizer Polizisten nicht jucken. Für ihn gilt Schweizer Recht, was in diesem Fall sogar europ. Recht entspricht.

In der FeV hat Deutschland es wieder richtig formuliert, der A1 gilt bis zu 125ccm und bis zu 11kW (und gewisse 3-Räder).

Avatar
thum
Freiberg (Sachsen)

626 Posts
(Offline)
12
17. November 2018 - 20:59

@ts1

Thema verfehlt?

prost

"Sieht aus wie ein Fisch, bewegt sich wie ein Fisch, lenkt sich wie 'ne Kuh." (Douglas Adams)

Gast
13
17. November 2018 - 21:15

ob in der deutschen FZV - im Widerspruch (!) zu europ. Recht - Leichtkrafträder >50ccm haben müssen

Beleg dafür?

Die EG kennt nämlich "Leichtkrafträder" überhaupt nicht, sondern nur Fahrzeuge der Klasse L3e für die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und ein Hubraum >50ccm gefordert wird. Das ist dann eben die Fahrzeugklasse, die in Deutschland als LKR bezeichnet wird, oder auch jedes andere Krad, denn eine weitere Unterteilung gibt es nicht mehr. Alles darunter ist Klasse L1e.

ts1

479 Posts
(Offline)
14
18. November 2018 - 10:47

Natürlich ist "Leichtkraftrad" nur ein deutsches Wort und Europa spricht nicht Deutsch. Aber der deutsche Polizist spricht Deutsch und ihn haben primär deutsche Gesetze zu interessieren. (Was nicht in deutsches Recht übernommen wurde, wie z.B. die originale Leistungsgrenze bei Drosselung auf A2...)

Punkt 10 verlangt "eigentlich" >50ccm (schlampig formuliert!)

https://www.gesetze-.....1/__2.html

Absatz (1) A1 spricht schon nicht mehr von >50ccm

https://www.gesetze-.....0/__6.html

Hier steht >50ccm und/oder >45km/h

https://www.gesetze-....._xxix.html

und hier auch

https://eur-lex.euro.....38;from=DE

 

Wie sollten sonst auch die Schweizer ihre 65km/h Kymco Agilitys bekommen?

Zu klein für eine eigene Produktion und den gnazen Behördenkram. Die adaptieren einfach passendes Recht/Zulassungen und lassen sich die Fahrzeuge auch via Rotterdam schicken.

Avatar
thum
Freiberg (Sachsen)

626 Posts
(Offline)
15
18. November 2018 - 12:42

Den Unterschied zwischen der Zulassung eines Fahrzeugs und der Zulassung von Personen sollte man schon verstanden haben ...

Oder 


prost

"Sieht aus wie ein Fisch, bewegt sich wie ein Fisch, lenkt sich wie 'ne Kuh." (Douglas Adams)

Forum Timezone: Europe/Berlin
All RSSShow Stats
Administrators:
slooowrider
Top Posters:
Newest Members:
HenryHop
Forum Stats:
Groups: 4
Forums: 14
Topics: 1197
Posts: 16996

 

Member Stats:
Guest Posters: 70
Members: 1246
Moderators: 0
Admins: 1
Most Users Ever Online: 211
Currently Online:
Guest(s) 10
Currently Browsing this Page:
1 Guest(s)